Verbraucher- und Bürgerrechtsorganisationen fordern effektiven Datenschutz im Netz

Elf Verbraucher- und Bürgerrechtsorganisationen stellen heute einen Forderungskatalog für ein neues Telemedienrecht vor, das einen effektiveren Datenschutz im Internet verwirklichen soll.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Elf Verbraucher- und Bürgerrechtsorganisationen stellen heute einen Forderungskatalog für ein neues Telemedienrecht vor, das einen effektiveren Datenschutz im Internet verwirklichen soll. Hintergrund ist der aktuelle Entwurf (PDF-Datei) des im Bundeswirtschaftsministerium erarbeiteten Telemediengesetzes, der Ende vergangenen Jahres vorgestellt wurde. Das Gesetz soll schon im Frühjahr beschlossen werden. "Der Entwurf sieht erhebliche Absenkungen des bestehenden Datenschutzniveaus vor", warnt der Jurist Patrick Breyer, Initiator des gemeinsamen Forderungskatalogs. "Dabei würde letztlich auch die Wirtschaft profitieren, wenn sich die Verbraucher sicherer und unbesorgter im Internet bewegen könnten."

"Den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch stellt es dar, wenn von vornherein möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden", heißt es in dem Forderungspapier. Es wird unter anderem von der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) und dem Virtuellem Ortsverein der SPD unterstützt.

Verbraucherinnen und Verbraucher erwarteten, meinen die Organisationen, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben. Der Gesetzgeber soll deshalb für mehr Transparenz bei der Aufzeichnung und Speicherung persönlicher Daten im Internet sorgen. Derzeit werde jedoch das Verhalten von Nutzern im Internet auf Schritt und Tritt aufgezeichnet, während noch jedermann öffentliche Bibliotheken, Buchläden und Kaufhäuser anonym betreten und nutzen könne.

Im Einzelnen verlangen die elf Verbraucher- und Bürgerrechtsorganisationen Verbesserungen beim Datenschutz bei Mehrwertdiensten, Internetzugängen und E-Mail-Diensten. Sie fordern einen höheren Schutz der Meinungsfreiheit im Internet. Außerdem erwarten sie, dass die Regelungen "für Verarbeitung personenbezogener Daten durch Anbieter von Telemedien zu ausschließlich journalistisch-redaktionellen Zwecken" nicht nur für "Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse" als Anbieter von Telemedien, sondern auch reine Online-Zeitungen und private Online-Journale (Blogs) gelten sollen. Die vorgesehene Regelung würde diese sonst diskriminieren und eine Aufrechterhaltung der Angebote letztlich unmöglich machen.

Aufmerksam machen die Verbraucherorganisationen auch auf die geplante Regelung für die Impressumspflicht. So sollen Angebote "ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken" von der Impressumspflicht ausgenommen werden. Doch von Privatpersonen angebotene Telemedien dienen nie nur der eigenen Nutzung oder der Nutzung durch die eigene Familie. Auch eine private Homepage wird nicht "ausschließlich zu persönlichen Zwecken" veröffentlicht, sondern immer auch zur Information von Freunden und Bekannten sowie von anderen interessierten Personen. Eine Impressumspflicht für Privatpersonen würde es Straftätern jedoch ermöglichen, potenzielle Opfer zu identifizieren und auszuforschen. Die Organisationen schlagen deshalb vor, von der Impressumspflicht alle natürliche Personen auszunehmen, "die Telemedien zu einem Zweck anbieten, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann".

Auch fordern die Bürgerrechtsorganisationen ein Recht auf Anonymität, das auch den Schutz vor zwangsweiser Datenerhebung beziehungsweise das Ausspionieren des Nutzers durch Spyware beinhaltet. Sie kritisieren zudem die vorgesehene Datenübermittlung zur Strafverfolgung, an Geheimdienste und an Inhaber geistigen Eigentums. Insbesondere die beabsichtigte Zulassung von Auskünften "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" sei "vollends undurchdacht". So sei schon der Begriff des "geistigen Eigentums" "tendenziös und unbestimmt". Inhaber gewerblicher Schutzrechte könnten keine Auskünfte "anordnen". Die uneingeschränkte Zulassung von Auskünften an Rechteinhaber sei damit "inhaltlich inakzeptabel".

Schließlich greifen Initiatoren der Initiative zum Telemedienrecht langjährige Forderungen der Datenschützer auf und verlangen die Einführung eines eigenen Telemediennutzungsgeheimnisses. Derzeit erstreckt sich das Fernmeldegeheimnis nur auf Telekommunikationsdienste. Für Telemediendienste gibt es kein entsprechendes Nutzungsgeheimnis.Wichtig sei dieses aber schon deshalb, weil "schon die Information, welche Telemediendienste eine bestimmte Person in Anspruch nimmt, weit reichende Rückschlüsse auf ihre politischen, finanziellen, sexuellen, weltanschaulichen, religiösen oder sonstigen persönlichen Interessen und Neigungen zulassen" kann. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)