Referendum gegen neues Schweizer Urheberrecht geplant

Mindestens zwei Gruppierungen versuchen derzeit, die nötigen Unterschriften für eine Volksabstimmung über das neue Schweizer Urheberrechtsgesetz zu sammeln, das als eines der liberalsten weltweit gilt.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Tom Sperlich

In der Schweizer (Internet)-Szene ist in den vergangenen Tagen eine erneute Diskussion um das vom Schweizer Parlament am 5. Oktober 2007 verabschiedete neue Urheberrechtsgesetz (URG) entfacht. Angestachelt durch einen (missverständlichen) Artikel auf dem Webzine BoingBoing werben seit Kurzem mindestens zwei Gruppen im Internet für ihre Bemühungen, ein Referendum zu starten, mit dem das voraussichtlich Mitte kommenden Jahres in Kraft tretende revidierte URG "vor das Stimmvolk" soll. Zum einen handelt es sich um eine "Facebook"-Gruppe aus der Westschweiz, die unter dem Motto "Contre l’ Arrêté Fédéral sur la Propriété Intellectuelle" mobil macht. Die zweite Gruppe tritt unter der Losung "No Swiss DMCA" an.

Das revidierte Urheberrechtsgesetz ist allerdings in den Augen der meisten Beobachter eines der liberalsten weltweit. So ist beispielsweise zwar der Upload urheberrechtlich geschützter Dateien auf Musiktauschbörsen verboten, nicht jedoch der Download solcher Dateien für den persönlichen Gebrauch. Auch die Herstellung von Kopien – und damit gegebenenfalls das "Knacken" eines Kopierschutzes" – bei Nutzung für persönliche Zwecke ist gesetzlich erlaubt. Der für die meisten Nicht-Juristen schwer zu verstehende Artikel 39a des neuen Urheberrechtsgesetzes, der die Verwendung von "Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen" unter Strafe stellt, wenn sie dazu dienen "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten" zu umgehen, ist eines der Hauptargumente des geplanten Referendums gegen die URG-Revision.

Doch die Möglichkeiten zum Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen" – beispielsweise die "Schutzausnahme, die es erlaubt, Werke in eine für Menschen mit Behinderungen zugängliche Form zu bringen und zu vervielfältigen" – bleiben dem Endanwender nach dem neuen URG freigestellt. Auch die Verwendung von Softwareprogrammen oder "das Erbringen von Dienstleistungen" zum Zwecke der Umgehung eines Kopierschutzes sind lediglich unter Strafe gestellt, wenn es sich um die Nutzung für andere als die im neuen URG legitimierten Zwecke handelt. Das wäre die "deutsche" Bedeutung des Textes im URG Artikel 39a, Absatz 4, bestätigte ein Sprecher des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum gegenüber heise online. ("Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen." – URG Artikel 39a, Absatz 4)

Obwohl die Deutschschweizer Aktivisten eines Referendums selbst ziemlich pessimistisch gestimmt sind – "die Chancen, ein Referendum durchzukriegen, sind sehr gering, weil wir so spät damit starten" –, hat man mit der Sammlung von Unterschriften begonnen. Offenbar musste man jedoch die Unterschriftenbögen zunächst wieder zurückziehen, weil sie formal ungültig waren. In der "halbdirekten Demokratie" Schweiz gibt es für Schweizer Bürger zwei Möglichkeiten ein bestehendes Gesetz zur Abstimmung – und zu Fall – zu bringen. Mit 100.000 Unterschriften von Stimmberechtigten für eine Volksinitiative kann eine Änderung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgeschlagen werden.

Mit 50.000 gesammelten Unterschriften hingegen kann innerhalb einer "Referendumsfrist" von 100 Tagen nach der Veröffentlichung eines vom Parlament verabschiedeten Gesetzes eine Volksabstimmung darüber erwirkt werden. Wegen der Frist von 100 Tagen müssen sich die Referendumsinitiatoren ziemlich beeilen, wollen sie den Termin bis Januar 2008 noch schaffen. Da gegenwärtig kein größerer Interessenverband bekannt ist, der die gerade gestarteten Referendumsbemühungen unterstützt, räumen Beobachter dem Referendum nur geringe Erfolgschancen ein, selbst wenn die notwendigen 50.000 Unterschriften gesammelt werden können. (Tom Sperlich) / (pmz)