Wikimedia wehrt sich gegen Weiterleitungsverbot wegen "Tron"-Artikeln

Gegen die von den Eltern des 1998 verstorbenen Hackers "Tron" erwirkte einstweilige Verfügung, von wikipedia.de nicht auf de.wikipedia.org weiterleiten zu dürfen, hat Wikimedia rechtliche Schritte eingeleitet.

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Als "unverhältnismäßig" hat Wikimedia-Anwalt Thorsten Feldmann die von den Eltern des 1998 verstorbenen Hackers "Tron" erwirkte einstweilige Verfügung bezeichnet, nach der von wikipedia.de nicht auf die freie Internet-Enzyklopädie de.wikipedia.org weitergeleitet werden darf, solange der Klarname des Hackers genannt wird. Um sich rundherum rechtskonform zu verhalten, sei Wikimedia zwar der Verfügung gefolgt, habe aber bereits einen Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt. Diesen begründete Feldmann damit, dass sich die Verfügung auf das gesamte deutschsprachige Wikipedia-Angebot bezieht und nicht auf einzelne Artikel. Zudem gehe aus der einstweiligen Verfügung nicht hervor, welcher Klarname konkret nicht genannt werden soll, da nur vom "Sohn des Antragstellers" die Rede sei.

Sollte der Richter am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg dem Wikimedia-Antrag folgen, könnte noch vor Verhandlung des eigentlichen Widerspruchs gegen die Verfügung, die vermutlich innerhalb von zwei Wochen stattfinden wird, die Weiterleitung zu de.wikipedia.org auf wikipedia.de wieder aufgenommen werden. Für eine schnelle Bearbeitung des Vollstreckungsschutzantrags spricht laut Feldmann, dass die Gegenseite bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert worden sei.

Die Eltern des Hackers hatten bereits bei dem Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Wikimedia Foundation in den USA erwirkt, aus der hervorgeht, dass der Klarname nicht genannt werden darf. Es ist aber derzeit nicht klar, ob sie bereits zugestellt wurde. Bei der nun erwirkten handelt es sich um eine weitere einstweilige Verfügung, erklärte Feldmann. Damit bestätigte er die Darstellung, wie sie vergangene Nacht bereits in dem "Tron"-Artikel auf en.wikipedia.org zu finden war. (anw)