"Sponsored Stories": Richter lehnt Facebooks Vergleich ab

Die außergerichtliche Einigung zur Beilegung des Streits um die "Sponsored Stories" bei Facebook wurde vom zuständigen Gericht abgelehnt. Der Richter kritisierte vor allem die Summen, zu deren Zahlung sich Facebook darin verpflichtet.

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Im Rechtsstreit um die sogenannten "Sponsored Stories" von Facebook hat ein US-Bundesbezirksrichter die getroffene außergerichtliche Einigung abgelehnt. In seiner Entscheidung begründete Richard Seeborg ausführlich seine Ablehnung, die sich bereits Anfang August abgezeichnet hatte. In der außergerichtlichen Einigung hatte sich Facebook bereit erklärt, künftig in den Nutzungsbedingungen auf die Funktion hinzuweisen und Mechanismen zur Kontrolle der "Sponsored Stories" anzubieten. Darüber hinaus wollte Facebook 10 Millionen US-Dollar an eine nicht-kommerzielle Organisation überweisen und Anwaltskosten in gleicher Höhe übernehmen.

Mit den "Sponsored Stories" können Unternehmen in Werbekampagnen Facebook-Einträge von Nutzern hervorheben – hauptsächlich wenn diese bei einer Marke oder einem Produkt auf "Gefällt mir" geklickt haben. Die Einblendung mit Name und Foto des Mitglieds bekommen die jeweiligen Facebook-Freunde prominent angezeigt. Auch nach der Einigung sollte es nur für Minderjährige die Möglichkeit geben, sich komplett aus den "Sponsored Stories" herauszuhalten.

Eine "Sponsored Story"

(Bild: Facebook. Verpixelung: heise online)

In der Begründung seiner Entscheidung, wendet sich Seeborg unter anderem gegen die Selbstverpflichtung von Facebook, 10 Millionen US-Dollar an eine nicht-kommerzielle Organisation zu zahlen. Solch eine Zahlung sei angemessen, wenn die Auszahlung an die Betroffenen nicht durchzuführen ist. Gehe man von bis zu 70 oder sogar 100 Millionen Betroffenen aus, die bereits in einer "Sponsored Story" aufgetaucht sind, stimme das sicher, wenn man eine Strafsumme von 10 Millionen US-Dollar annehme. Doch unter den rechtlichen Grundlagen sei es zumindest möglich, dass Facebook zu einer Strafe von 750 US-Dollar pro Betroffenen verurteilt werde. Das werde aber überhaupt nicht in Erwägung gezogen.

Dass die 10 Millionen US-Dollar überhaupt eine aus der Luft gegriffene Summe seien, kritisiert Seeborg noch einmal gesondert. Da mit dieser Summe das gesamte bereits begangene Fehlverhalten bereinigt werde, müsste auch nachgewiesen sein, dass die Summe angemessen sei. Außerdem könne angesichts der zusätzlichen Übernahme von Anwaltskosten in der Höhe von bis 10 Millionen US-Dollar durch Facebook nicht ausgeschlossen werden, dass zu Ungunsten der Sammelkläger verhandelt worden sei. (mho)