Abwehr von Facebook-Abmahnungen

Die Abmahnwelle wegen fehlendem Impressum auf gewerblichen Facebook-Seiten rollt. Doch Betroffene sind nicht wehrlos und sollten auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben.

vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • JĂĽrgen Kuri

Die Abmahnwelle wegen fehlendem Impressum auf gewerblichen Facebook-Seiten rollt. Doch Betroffene sind nicht wehrlos und sollten auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben.

heise resale untersucht, wie man sich am besten gegen Abmahnungen wegen Facebook-Pages wehren kann (mit Diskussionsforum):

(jk)