Abwehr von Facebook-Abmahnungen
Die Abmahnwelle wegen fehlendem Impressum auf gewerblichen Facebook-Seiten rollt. Doch Betroffene sind nicht wehrlos und sollten auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Die Abmahnwelle wegen fehlendem Impressum auf gewerblichen Facebook-Seiten rollt. Doch Betroffene sind nicht wehrlos und sollten auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben.
heise resale untersucht, wie man sich am besten gegen Abmahnungen wegen Facebook-Pages wehren kann (mit Diskussionsforum):
(jk)