Google, die Strafverfolgung und die Vorratsdatenspeicherung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht im generellen Auskunftsersuchen der US-Justiz gegenüber Suchmaschinenbetreibern ein alarmierendes Signal und fordert eine Debatte über die Grenzen der Überwachbarkeit.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in dem jetzt bekannt gewordenen generellen Auskunftsersuchen der US-Justiz gegenüber Suchmaschinenbetreibern ein "alarmierendes Signal". Der Präzedenzfall erfordere eine neue allgemeine Debatte über die Grenzen der Überwachbarkeit in der digitalen Welt, erklärte Schaar im Gespräch mit c't. "Da müssen sich die Internetgemeinde und die Gesellschaft insgesamt darüber klar werden, inwieweit eine solche Nachvollziehbarkeit des elektronischen Verhaltens erstrebenswert ist", betonte der oberste Hüter der Privatsphäre der Nation.

Laut Schaar kommen beim Begehr der US-Behörden, gegen das sich der mitbetroffene Suchmaschinenprimus Google momentan zur Wehr setzt, höchst sensible persönliche Daten in die Reichweite der Strafverfolger. Da in den Protokoll-Listen der Internet-Navigatoren immer auch der eingegebene Suchbegriff mit erfasst werde, würden zum Beispiel politische, sexuelle, religiöse oder kommerzielle Interessen nachvollziehbar. Das gezielte Setzen von Cookies erleichtere die Zusammenführung der Informationen zu persönlichen Interessensprofilen. Eine direkte Verbindung zu Nutzern könnte über die Abfrage von Identitäten zu verwendeten IP-Adressen oder nur nach persönlicher Registrierung zugängliche Zusatzdienste der Suchportale hergestellt werden.

Stark beunruhigt den Datenschutzbeauftragten, dass die vom EU-Parlament Mitte Dezember beschlossene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für sechs bis 24 Monate just die prekäre Zuordnung von IP-Adressen zu Nutzeridentitäten beinhaltet. Die Vorgabe der Richtlinie, dass in den anzulegenden Datenbergen keine Inhaltsdaten gespeichert werden dürfen, werde durch die Praxis der Protokollierung von Suchanfragen konterkariert.

Das vollständige Interview mit Peter Schaar ist online bei c't aktuell nachzulesen: (jk)