Verbraucherschützer warnen vor "Mausklick-Verträgen"
Nach Meinung von Verbraucherschützern sind Web-Kunden bei elektronischen Vertragsabschlüssen noch nicht ausreichend geschützt.
Nach Meinung von Verbraucherschützern sind Web-Kunden bei elektronischen Vertragsabschlüssen noch nicht ausreichend geschützt. Auch im Internet müsse ein Schutzstandard geschaffen werden, der dem Niveau im herkömmlichen Handel gleichwertig sei, sagte gestern der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), Heiko Steffens, auf einer internationalen Fachtagung in Bonn.
Steffens beklagte vor allem erhebliche Informationsdefizite im Online-Handel. So wüßten die Nutzer solcher Angebote wegen fehlender oder mangelhafter Anbieterkennzeichnungen oft nicht, bei wem sie eigentlich bestellten. Ein weiteres ungelöstes Problem sei der elektronische Vertragsabschluß per digitaler Signatur. Die vorliegenden Pläne für eine entsprechende EU-Richtlinie seien unzureichend. Steffens kritisierte insbesondere, daß die bisher vorgeschriebene Schriftform beim Abschluß von Verbraucherkreditverträgen nicht mehr zwingend sein solle und warnte: "Die eigenhändige Unterschrift darf vor allem bei längerfristigen Kredit- oder Versicherungsverträgen nicht ohne weiteres durch einen Mausklick ersetzt werden". Darüber hinaus müsse der Kunde künftig das Recht erhalten, bei ausbleibender oder mangelhafter Lieferung einer bestellten Ware im voraus geleistete Bezahlungen rückgängig zu machen. (em)