Twitter verschärft Streit um Tweet-Herausgabe

Erneut wehrt sich der Microblogging-Dienst Twitter dagegen, Tweets und Nutzerdaten eines Occupy-Aktivisten für ein Strafverfahren herausgeben zu müssen. Das Unternehmen legte Widerspruch beim obersten Gerichtshof des Staates New York ein.

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Erneut wehrt sich der Microblogging-Dienst Twitter dagegen, Tweets und Nutzerdaten eines Occupy-Aktivisten für ein Strafverfahren herausgeben zu müssen. Dafür legte das Unternehmen schriftlichen Widerspruch (PDF-Datei) beim obersten Gerichtshof des Bundesstaates New York ein.

Ein bereits im Mai eingelegter Widerspruch des Unternehmens wurde Ende Juni vom verfahrensführenden New Yorker Gericht abgeschmettert, weshalb Twitter nun die höhere Instanz bemüht. Der Richter begründete seine Ablehnung damals damit, dass die Tweets in die Öffentlichkeit gestellt wurden und folglich das soziale Netzwerk auch zur Herausgabe verpflichtet werden könne.

In der Eingabe hält Twitter unter anderem dagegen, dass die inzwischen gelöschten Tweets des Beschuldigten über den Vierten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt seien, der die Privatsphäre vor staatlichen Übergriffen sichert. Die Behörde gestehe durch ihre Anforderung der Tweets nämlich ein, dass diese nicht mehr öffentlich zugänglich und folglich privat seien – womit der Zusatzartikel greife. Folglich müsse auch ein ordentlicher Durchsuchungsbefehl vorliegen, auf den die Staatsanwaltschaft aber bisher verzichtet hatte. Der Twitter-Anwalt Benjamin Lee bekräftigte dabei, dass das Unternehmen auf der Seite der Nutzer stehe, wenn sie mit unberechtigten staatlichen Übergriffen auf ihre Tweets zu kämpfen hätten.

Die geforderten Daten sollen im Verfahren gegen einen Occupy-Aktivisten verwendet werden, der im Oktober 2011 bei einem Demonstrationszug festgenommen wurde. Die Strafverfolger erhoffen sich Aufschluss darüber, ob er bereits im Vorfeld über eine illegale Marschroute informiert war. (axk)