Zahlen würzen Debatte um Leistungsschutzrecht

Die Bundesregierung wird sich nun doch mit dem Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht beschäftigen. Unterdessen reichert ein Beratungsunternehmen die Diskussion mit interessanten Zahlen an.

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Die heftige Debatte um ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Internet will das Hamburger Beratungsunternehmen TRG mit einigen interessanten Zahlen bereichern. Laut einer von TRG vorgenommenen Analyse (PDF-Datei) von Suchergebnissen wird nur auf ein gutes Prozent der populärsten Suchanfragen eine Seite mit Adword-Werbung ausgespielt, die mindestens fünf Ergebnisse von Nachrichtenseiten enthält. Insgesamt verweisen gut 10 Prozent der untersuchten Suchergebnisse auf Nachrichtenseiten. Unterdessen kommt der Gesetzentwurf schon am Mittwoch in Bundeskabinett auf den Tisch.

Untersucht hat TRG bis zu 100 Ergebnisse der rund 15 Millionen häufigsten Suchanfragen auf google.de, die der Spezialist für Suchmaschinenoptimierung ("SEO") Sistrix erfasst hat. Grundlage der Untersuchung sind nach Angaben von TRG also 1,5 Milliarden Suchergebnisse. Als Presseerzeugnis qualifiziert TRG dabei die Inhalte von rund 1200 Websites, die im Juli von Google News indiziert wurden. Darunter finden sich die Auftritte der großen Verlage ebenso wie zahlreiche kleinere Anbieter, aber auch Plattformen wie Wordpress, Myvideo oder Idealo.

Von diesen 1,5 Milliarden Ergebnissen verwiesen den Angaben zufolge 10,6 Prozent auf eine der Nachrichtendomain. Rechnet man fünf große Plattformen heraus, die nicht primär als Presseerzeugnis gelten (Immobilienscout, Idealo, Myvideo, Blogspot, Wordpress), sinkt der Anteil der Nachrichtenseiten auf 7,5 Prozent der betrachteten Suchtreffer. Dabei hat Google der Analyse zufolge insgesamt nur gut die Hälfte (55,6 Prozent) der Suchbegriffe vermarktet. Immerhin noch ein knappes Viertel der Begriffe, das mindestens ein Presse-Ergebnis (einschließlich der fünf großen Portale) liefert, ist vermarktet (23,8 Prozent).

Um die von den Verlegern unterstellte Verwertung von Verlagsprodukten durch Google-Werbung abzubilden, hat TRG die Adwords-Schaltung von Suchphrasen untersucht, die auf der ersten Ergebnisseite mindesten fünf Verweise auf Nachrichtensites liefern: Nur 1,1 Prozent der untersuchten Suchbegriffe ergab eine Seite mit fünf solchen Ergebnissen und mindestens einer Adwords-Anzeige.

Das Leistungsschutzrecht bleibt ein Zankapfel. Die Verlage bestehen auf einer gesetzlichen Regelung, um ihre Veröffentlichungen im Internet vor der Verwertung durch Dritte zu schützen. Schwarz-Gelb hatte ein entsprechendes Gesetz in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen. Ein erster Entwurf der Bundesjustizministerin musste nach heftiger Kritik im Juli nachgebessert werden. Die zweite, als "Lex Google" bezeichnete Fassung, soll am Mittwoch in nochmals leicht veränderter Form im Bundeskabinett auf den Tisch kommen.

TRG und Sistrix wirtschaften im SEO-Umfeld und dürfen damit als Google-nah gelten. TRG berät verschiedene Unternehmen und unterhält nach eigenen Angaben keine direkten Geschäftsbeziehungen zu Google. Eine Sprecherin erklärte auf Anfrage, die Studie sei aus eigener Initiative und nicht im Auftrag eines bestimmten Kunden erstellt worden. (vbr)