Hickhack um Online-Durchsuchung

Vorermittlung auf Verdacht oder normales Instrument polizeilicher Ermittlungsarbeit? BKA-Chef Ziercke hatte auf der Datenschutz-Sommerakademie einen schweren Stand, die von seinen Experten zu entwickelnde Remote Forensic Software zu verteidigen.

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Von
  • Detlef Borchers

Vorermittlung auf Verdacht oder normales Instrument polizeilicher Ermittlungsarbeit? Die vom Bundeskriminalamt (BKA) so dringend geforderte heimliche Online-Durchsuchung von Computern beschäftigte die Kieler Sommerakademie der Datenschützer. BKA-Chef Ziercke hatte einen schweren Stand, die von seinen Experten zu entwickelnde Remote Forensic Software zu verteidigen.

Wenn die offene Informationsgesellschaft und die Terrorbekämpfung im Widerspruch zueinander stehen, dann ist es die Online-Durchsuchung, die diesen Widerspruch exemplarisch verkörpert. Für die Datenschützer ist sie schlicht Spionagesoftware, was die BKA-Fachleute hingegen bestreiten. Sie sprechen viel lieber von einem "technischen Mittel zur Datenerhebung". Während sie versichern, dass die heimliche Remote Forensic Software (RFS) den Computer unberührt lässt und die Ergebnisse der Online-Durchsuchung verschlüsselt, nur so lange lokal speichert, bis wieder ein Kontakt zum BKA-Steuerungsrechner hergestellt ist, sehen Forensiker und Datenschützer schon in dieser temporären Maßnahme eine gravierende Veränderung des Systems. Die Antwort des BKA, dass jedes Computersystem sich dynamisch verändere und statische "Urzustände" ohnehin nicht mehr wiederherstellbar seien, erstaunte die versammelten Fachleute, die unter anderem für IT-Gütesiegel verantwortlich sind. Wenn dann noch die Online-Durchsuchung nach BKA-Auffassung keineswegs der Ausspähung von Personen dient, sondern nur "relevante Erkenntnisse auf informationstechnischen Systemen erhoben" werden, so ist der Widerspruch komplett: Big Brother oder Small Gadfly, das war die Frage.

BKA-Chef Jörg Ziercke verteidigte in seinem Referat die geplante Online-Durchsuchung als ein Ermittlungsinstrument, das an die Lebenswirklichkeit der Informationsgesellschaft angepasst ist. "Auf verschlüsselt im Internet ausgelagerte Dateien ist kein Zugriff möglich, jeder Informatiker wird dies bestätigen. Wir müssen vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung auf der Festplatte sein," erklärte Ziercke den Zuhörern. Dabei unterstrich er, dass die Online-Durchsuchung stets unter Kontrolle des Richters nur bei schweren Straftaten im Umfeld des Terrorismus und der organisierten Kriminalität (Mafia-Morde) eingesetzt werden wird. Außerdem würde niemals die gesamte Festplatte kopiert. "Erst werden die relevanten Dateien ermittelt, erst danach erfolgt die Übertragung", erklärte Ziercke, der damit den Kernbereich der privaten Lebensführung geschützt sieht.

Während Ziercke um Verständnis für die Maßnahme warb, ließ der ehemalige Innenminister Nordrhein-Westfalens und FDP-Politiker Burkhard Hirsch keinen Zweifel daran, dass die Online-Durchsuchung seiner Meinung nach Ausdruck eines schleichenden Entmündigungsprozesses des Bürgers durch den Staat ist. Das Durchsuchen einer Festplatte sei keine Hausdurchsuchung nach dem Ist-Zustand, sondern eine Suche nach künftigen möglichen Handlungen. Die Tatsache, dass Viele sich öffentlich zum Kasper machten, dürfe niemals das Recht eines Staates begründen, das informationelle Selbstbestimmungsrecht anderer Bürger zu verletzen. Hirsch wetterte auch gegen angebliche EU-Vorgaben. Statt sie eilfertig umzusetzen, müsse ein Staat seine Bürger vor ihnen schützen, wenn sie Grundrechte verletzten.

Richtig eskalierte die Auseinandersetzung allerdings erst auf der mittäglichen Pressekonferenz. Zwar hoffte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein als Veranstalter der Tagung noch "auf einen Dialog, der in der Öffentlichkeit so nicht möglich ist", doch was folgte, war ein richtiger Schlagabtausch. "Die Wirklichkeit, die wir erleben, ist eine andere", erklärte Ziercke mit Blick auf Hirsch, "unsere Risiken sind andere als vor 15 Jahren. Diese ganze Missbrauchsdiskussion geht doch an der Sache vorbei. Das, was bei einer Online-Durchsuchung passiert, muss so dokumentiert werden, dass das Verfahren vor Gericht Bestand hat." Vorfeldermittlungen seien niemals die Aufgabe des BKA.

Ihm entgegnete Bundesdatenschützer Peter Schaar: "Wir sind auf dem Wege in eine Gesellschaft, die normales Verhalten aufzeichnet und speichert. Der Dammbruch ist mit der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung geschehen." Gefährlich sei es, bei der überflüssigen Online-Durchsuchung auf das Bundesverfassungsgericht zu setzen, wenn eine Politik die Gestaltungsspielräume der Maßnahmen missachte und fortlaufend über die Verfassung hinausgehe. "Es gibt keine wirklich sichere Methode bei der Online-Durchsuchung, auch die Keylogger nicht. Die Dummen wird man mit der Durchsuchung finden, die anderen nicht. Das haben wir heute schon bei der Vorratsdatenspeicherung, mit der Urheberrechtsverletzungen gefunden werden und nicht der einen Anschlag planende Terrorist."

Auch der Staatsrechtler Albert von Mutius, einer der Moderatoren der Tagung, bemängelte, dass der Staat mit der Online-Durchsuchung nicht nach Straftaten suche, sondern nach Vorfeld-Handlungen. Dabei werde eine abstrakte Gefährlichkeit unterstellt, mit der sich jede Maßnahme rechtfertigen lasse. Burkhard Hirsch ergänzte seine Rede mit dem Hinweis auf die Qualität der Online-Durchsuchung als Überwachung, die der Einzelne nicht merken würde. "Wir sind auf dem Weg in einen Präventionsstaat, ohne dass uns das Risiko bekannt ist, wenn der Staat im Vorfeld vor einer Tat ermittelt, wenn er vor dem Täter am Tatort sein will."

Den Ausdruck Präventionsstaat lehnte BKA-Chef Ziercke ausdrücklich ab. Er betonte in der Pressekonferenz mehrfach, dass seine Beamten nur bei schweren Fällen zur Online-Durchsuchung greifen werden und nannte als mögliches Einsatzbeispiel die organisierte Kriminalität mit den jüngsten Mafia-Morden in Duisburg, deren Planung auch verdeckten Ermittlern verborgen geblieben ist. Die versammelten Skeptiker und Gegner der Online-Durchsuchung konnte Ziercke damit nicht überzeugen.

Einen ausführlichen Einblick in die jüngsten Ausführungen des Bundesinnenministeriums zu den Plänen für Online-Razzien und in die Antworten Schäubles auf den Fragenkatalog des Bundesjustizminsteriums und die SPD-Anfrage zur Online-Durchsuchung bieten Meldungen vom Wochenende im heise-Newsticker und ein Bericht in c't – Hintergrund:

Die heimliche Online-Durchsuchung von Computern stößt bei vielen Datenschützern und Juristen auf Skepsis. Sie melden grundsätzliche Bedenken an und warnen vor eventuell angestrebten Grundgesetzänderungen. Siehe dazu:

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)