WIPO Broadcasting Treaty: Schutz vor Signalpiraterie

Auf Druck der USA sollen die Verhandlungen über neue Schutzrechte für Rundfunkunternehmen erst Ende 2007 abgeschlossen werden. Noch immer ist unklar, wie weit das Abkommen gehen soll.

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Von
  • Monika Ermert

Die Vertragskonferenz zur Verbabschiedung neuer Schutzrechte für Rundfunkunternehmen, das so genannte WIPO Broadcasting Treaty, soll erst im November 2007 stattfinden. Das beschlossen die Vertreter internationaler Regierungen bei der Generalversammlung der World Intellectual Property Organisation (WIPO) gestern in Genf. Damit wichen die Regierungsvertreter vom Vorschlag des zuständigen Ständigen Ausschusses für Urheberrechte und verwandte Rechte (SCCR) ab, der das Abkommen bereits im August 2007 unter Dach und Fach bringen wollte.

Das geplante Abkommen soll Rundfunkunternehmen gegen Signalpiraterie schützen – laut WIPO ein wachsendes Problem für Sender. In der vorliegenden Form gibt es ihnen aber auch für 20 Jahre exklusive Rechte am aufgezeichneten Programm und stellt die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen unter Strafe. Kritiker wie die Nichtregierungsorganisationen IP Justice, Consumer Project on Technology (CPTech) und ein Konsortium großer Technologiefirmen hatten vor erheblichen Folgen für Nutzer und Hersteller gewarnt. Es werde unklar, inwieweit Nutzer künftig Programme aufzeichnen oder innerhalb ihres eigenen Netzes weiterleiten dürften. Zudem wurde beklagt, dass sich die Sender Inhalte zu Eigen machen könnten, die unter einer "Creative-Commons"-Lizenz verbreitet würden. Einmal über den Sender gegangen, würden sie unter das Sende-Schutzrecht fallen.

Robin Gross, Geschäftsführerin der Nichtregierungsorganisation IP Justice, lobte daher im Anschluss an die gestrige Sitzung die Aufforderung der Generalversammlung, die neuen Schutzrechte tatsächlich auf "Signalpiraterie" zu beschränken. Geschützt werde demnach nur das Signal vom Sender bis zur Wandlung im Empfangsgerät des Empfängers.

Die Generalversammlung verpflichtete das SSCR (Standing Committee on Copyrights and Related Rights) auch, die bestehenden Differenzen in zwei weiteren Verhandlungsrunden beizulegen, die im Januar und Juni stattfinden sollen. Darauf hatten vor allem die US-Delegation gepocht. Jule Sigal von US Coypright Office wies laut Beobachtern in Genf darauf hin, dass der aktuelle 108-seitige Vertragsentwurf [PDF-Link] fast doppelt so viele Alternativvorschläge enthalte wie noch vor zwei Jahren. Fragen zur Reichweite, zu Schrankenregelungen und zur Behandlung technischer Schutzmaßnahmen bleiben nach wie vor offen. Daher sei der Augusttermin "weder zeitgerecht noch angemessen". Für die EU hatte dagegen Tilman Lüder, Leiter der Urheberrechtsabteilung in der Binnenmarktskommission auf eine Einhaltung des SCCR-Fahrplans gedrängt.

Feststeht, dass der von den USA gewünschten Schutz für Webcaster gesondert diskutiert wird. Webcasting/Netcasting soll kein Bestandteil des Broadcasting Treaty sein. Umstritten ist nach wie vor, ob über Internet übertragene Programme klassischer Rundfunkunternehmen unter den Broadcasting Treaty fallen. (Monika Ermert) / (ghi)