Revolutionieren die Neurowissenschaften das Menschenbild und das Strafrecht?

Die rasanten Fortschritte der Hirnforschung erfordern eine Diskussion der rechtlichen und philosophischen Folgen.

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Von
  • Florian Rötzer

Die Neurowissenschaften können mit neuen Techniken immer besser in die Hirne der Menschen schauen. Entwickelt wurden Brain-Scanner, die als verlässliche Lügendetektoren arbeiten sollen; gearbeitet wird auch daran, Gedanken von außen erkennen oder "lesen" zu können (siehe dazu auch: Lauschangriff aufs Gehirn, Fortschritte beim Gedankenlesen mit dem Hirnscanner, c't 17/07, S. 72). Zudem eröffnen sich neue Möglichkeiten, in das Gehirn einzugreifen, die Funktionen mit Hirndoping zu verbessern oder Chips zu implantieren.

Seit einiger Zeit haben Neurowissenschaftler aufgrund der mit den neuen Techniken gewonnenen Erkenntnisse behauptet, dass es so etwas wie Willensfreiheit nicht gebe, weil Bewusstsein und Wille nur Epiphänomene neuronaler Prozesse seien. Ist also unser Strafrecht veraltet? Wie weit darf in das Gehirn einer Person hineingeschaut werden? Ab wann wird damit die Menschenwürde verletzt? Inwieweit sollen "Cognitive Enhancement" oder neurotechnologische Implantate reguliert werden?

Die von Stephan Schleim mit der Abteilung für Medizinische Psychologie der Bonner Universitätsklinik und dem Bonner Institut für Wissenschaft und Ethik im Juli durchgeführte Tagung "Von der Neuroethik zum Neurorecht?" brachte Hirnforscher mit Geisteswissenschaftlern zusammen, um darüber zu diskutieren, ob der Fortschritt in den Neurowissenschaften tatsächlich zu einem "neuen Menschenbild" führt. Telepolis hat nun einige der Vorträge, die im Rahmen der Veranstaltung gehalten wurden, in einem Special veröffentlicht.

Für den Philosophen Dieter Birnbacher haben zwar die Neurowissenschaften große Fortschritte erzielt und etwa bestätigt, dass eine "mentale Verursachung" von Gehirnprozessen durch das Bewusstsein kaum nachweisbar sein dürfte. Deutlich wurde auch, dass wir nur einen kleinen Bruchteil der aufgenommenen Informationen bewusst wahrnehmen können und das Bewusstsein keine zentrale Instanz ist. Das sei mittlerweile Bestandteil des neuen Menschenbilds, die Folgerung aber, dass sich aus den beobachteten Determinismen strafrechtliche Konsequenzen bei der Zuschreibung von Verantwortung ergeben müssten, weist Birnbacher zurück: "Wenn aber die jahrhundertelange philosophische Debatte etwas gezeigt hat, dann dies, dass ein solcher Schluss problematisch ist: Verantwortlichkeitszuschreibungen werden durch die Annahme eines durchgängigen Determinismus im Bereich des menschlichen Wollens und Handelns nicht generell unmöglich gemacht, sondern können auch kontrafaktisch begründet werden."

Klaus Günther, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht, warnt davor, dass bei einer Kopplung des Rechtssystem an einen neurowissenschaftlichen Determinismus die jetzt schon zu beobachtende Tendenz, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zugunsten Letzterer zu verschieben, noch weiter verstärkt werde, beispielsweise im Hinblick auf eine präventive Sicherheitsverwahrung: "Man würde nicht mehr nach der Verantwortung des Täters für seine Tat fragen, sondern im Voraus versuchen, möglichst gefährliche Individuen ausfindig zu machen und dann verhindernd einzugreifen."

Hans Markowitsch, Professor für Physiologische Psychologie, berichtet über die Bedeutung von neurowissenschaftlichen Befunden in Strafverfahren. Dabei geht es oft darum, wie sich mit neuropsychologischen und neuroradiologischen Verfahren Angaben von Personen bestätigen oder widerlegen lassen. Die nächste Stufe sind dann die Brain-Scanner als Lügendetektoren und die Frage, ob sie vor Gericht verwendet werden dürfen.

Das Telepolis-Special "Von Neuroethik zum Neurorecht":

(fr)