Verleger fordern schrankenlosen Auskunftsanspruch gegen Provider

Zum Start der Buchmesse pocht die Branche auf effektiven Möglichkeiten im Kampf gegen Rechtsverletzungen, während die VG Wort keinen direkten Zusammenhang zwischen Urheberabgabe und Gerätepreisen erkennen kann.

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Zum Start der Frankfurter Buchmesse am heutigen Mittwoch pocht die Branche auf bessere Möglichkeiten im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Nach Ansicht des deutschen Buchhandels müssen dazu insbesondere Internet-Zugangsanbieter stärker in die Pflicht genommen werden. Verlage sollen von ihnen laut dem Branchenverband direkt Auskunft über Personen erhalten, die in Tauschbörsen illegal digitale Buchdateien und Hörbücher anbieten. Der Börsenverein fordert daher eine Verschärfung des umstrittenen Referentenentwurfs des Bundesjustizministerium zur Umsetzung der [>http://www.heise.de/newsticker/meldung/45397 EU-Richtlinie] zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will mit ihrer Vorlage erstmals neben den eigentlichen Rechtsverletzern auch Drittparteien zur Auskunftserteilung verdonnern. Provider müssten demnach etwa bekannt geben, welcher Nutzer sich hinter einer IP-Adresse verbirgt. Erforderlich ist laut dem Entwurf der Verdacht auf einen "gewichtigen Eingriff" in die Verwertungsrechte. Angesichts des schweren Eingriffes auch in das Fernmeldegeheimnis der Nutzer bedarf es zur Datenabfrage laut Zypries auch eines richterlichen Beschlusses.

Die Verleger fürchten nun, dass das Justizministerium die Vorgaben aus Brüssel "verwässern" wolle. Der geplante "Richtervorbehalt" erscheint ihnen verfassungsrechtlich nicht für "zwingend erforderlich". Gleichzeitig werde dadurch aber ein effektiver und schneller Rechtsschutz unmöglich. Zudem kämen auf die Verlage Kosten zu, die in den meisten Fällen nachträglich nicht wieder eingetrieben werden könnten. Darüber hinaus missfällt dem Börsenverein, dass beim illegalen Dateitausch dem Entwurf nach eine Bagatellgrenze überschritten und der Anbieter in "gewerblichem Ausmaß" handeln muss. Mit ihrem Plädoyer liegen die Verleger auf einer Linie mit vergleichbaren Forderungen aus der Musik- und Filmindustrie.

Pünktlich zur Buchmesse hat sich auch die VG Wort erneut wegen der künftigen Festsetzung der Urheberrechtsabgabe zu Wort gemeldet. Der Verwertungsgesellschaft liegen nach eigenen Angaben mehrere Untersuchungen vor, wonach die Klagen der Geräteindustrie über die wachsende Last der Vergütungspauschalen und damit einhergehende Arbeitsplatzverluste falsch seien. Die Urhebervertretung, die sich gemeinsam mit anderen Verbänden gegen eine Koppelung der Urheberabgabe an die konkrete Nutzung von Kopiergeräten sowie eine prozentuale Begrenzung der Pauschale einsetzt, beruft sich dabei vor allem auf eine Studie der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vom Mai. Darin stellten die beauftragten Analysten die Netto- und Endpreise von drei Multifunktionsdruckern des jeweils gleichen Typs in Deutschland, Österreich und den Niederlanden gegenüber und stießen auf massive Schwankungen von bis zu 100 Euro. Am teuersten waren alle drei Geräte in Holland, obwohl dort keine Vergütungspauschale auf Multifunktionsgeräte zu zahlen ist. Die Urheberrechtsabgaben scheinen die Importeure laut VG Wort folglich nicht daran zu hindern, ihre Preise an die jeweiligen nationalen Marktgegebenheiten anzupassen.

Bei DVD- und CD-Brennern, die schon länger mit einer Urheberabgabe belegt sind, zeigen sich gemäß Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) auch keine Absatzprobleme. So seien beide Gerätetypen in britischen Haushalten weniger verbreitet als in deutschen, obwohl im Vereinigten Königsreich überhaupt keine pauschalen Urhebervergütungen fällig sind. Die Urheberrechtsabgabe hat laut VG Wort somit "nicht den geringsten Einfluss auf die Innovationskraft von Produkten und Märkten". (Stefan Krempl) / (pmz)