Bundesinnenminister Schäuble will Grundsatz der Unschuldsvermutung aushebeln

An seinen Plänen zur Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus findet Schäuble "nichts Schlimmes".

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1376 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Florian Rötzer

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forciert seine Pläne zur weiteren Verschärfung der Sicherheitsgesetze weiter. Erst kürzlich kündigte Schäuble an, "Leitlinien für die innere Sicherheit" ausarbeiten zu wollen, um die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit aufzuheben; auch fordert er Online-Untersuchungen von Computern oder den Zugriff der Polizei auf gespeicherte Passfotos. Nun will Schäuble selbst den in einem Rechtsstaat zentralen Grundsatz der Unschuldsvermutung aushebeln, um präventive Massenüberwachungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Dem Stern  sagte der Bundesinnenminister, dass er an seinen Plänen "nichts Schlimmes" erkennen könne: "Die Gewährleistung von Sicherheit für Leib und Leben ist wesentlicher Teil der Aufgabe des Staates. Sie sichert uns eine Freiheit, die wir früher nicht hatten: weltweit zu reisen, zu kommunizieren, Geschäfte zu machen." Wer seine Pläne zu Grundgesetzveränderungen als Anschlag auf die Verfassung charakterisiere, würde ihn diffamieren: "Wer Gegenteiliges behauptet, betreibt ein infames Spiel mit mir."

Im Kampf gegen den Terrorismus setzt Schäuble auf Präventivmaßnahmen und will dabei die Unschuldsvermutung, die den Zugriff der Sicherheitsbehörden begrenzt, aushebeln. Schäuble spreche davon, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten könne, schreibt der Stern: "Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."

Der Bundesinnenminister bekräftige in dem Interview auch seine Haltung zur Folter. Er lehne Folter strikt ab und nehme sie "auch nicht augenzwinkernd" hin. Wenn Geheimdienste aber von anderen Diensten Informationen über einen gefährlichen Anschlag erhalten würden, wäre es "absurd", sie nicht zu nutzen, weil "nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden". Nur so würde seiner "Verantwortung für die Sicherheit der Menschen gerecht".

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:

(fr)