Wettbewerbszentrale mahnt Deutsche Telekom ab
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat die Deutsche Telekom nach einem Bericht der Welt am Sonntag wegen falscher Werbeaussagen abgemahnt.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat die Deutsche Telekom wegen falscher Werbeaussagen abgemahnt. Die Telekom habe bei ihrem zweiten Börsengang den Eindruck erweckt, jeder Kleinaktionär könne von steuerfreien Bonusaktien profitieren, sagte der Vize-Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Hans-Frieder Schönheit, der Welt am Sonntag. "Es wird der Eindruck erweckt, als könne jeder Verbraucher dieses Bonusprogramm in Anspruch nehmen". Auf die Einschränkung, daß nur Kunden weniger, von der Telekom ausgewählter Banken in den Genuß des Programms kommen, "hätte die Telekom hinweisen müssen. Wir fordern eine Unterlassungserklärung".
Privatanleger können noch bis Dienstag neue T-Aktien bei ihrer Bank oder Sparkasse ordern. Laut Annoncen bezahlten sie dann für jedes Papier zwei Euro weniger. Behalte der Investor die neue Volksaktie 14 Monate in seinem Depot, bekomme er für zehn T-Aktien eine Bonusaktie steuerfrei. Anders lese es sich in einem Nachtrag zum unvollständigen Verkaufsprospekt vom 28. Mai, schreibt das Blatt. Danach bekämen nur Privatanleger "mit einem Depot bei einer in das paneuropäische Angebot einbezogenen Bank" in den Genuß des Sonderangebots. (em)