Schwammige Tele-2-Klauseln bei Telefonie-Flatrate sind ungültig

Tele 2 hatte die Kunden in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, die Telefonie-Flatrate nicht über ein "verkehrs- und marktübliches Maß" zu nutzen, dies aber nicht näher definiert.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Telekommunikationsanbieter Tele 2 muss zwei Vertragsklauseln zur Nutzung seiner Telefonie-Flatrate "Tele 2 Maxx" streichen. Das hat das Landgericht Düsseldorf auf eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hin entschieden. Die betreffenden Klauseln zur Beschränkung der Flatrate-Nutzung benachteiligten die Kunden und seien deshalb verboten worden, sagte ein Gerichtsprecher gegenüber dpa. Das Urteil (Az.: 12 O 265/06) ist noch nicht rechtskräftig.

Tele 2 hatte die Kunden in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, die Flatrate nicht über ein "verkehrs- und marktübliches Maß" zu nutzen, dies aber nicht näher definiert. Für den Fall, dass ein Kunde zu viel telefoniert, hatte sich Tele 2 vorbehalten, den Anschluss zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Nach Auffassung des Landgerichts sind diese Klauseln zu schwammig formuliert. Aus ihnen gehe nicht hervor, wie viel der Kunde mit seiner Flatrate tatsächlich telefonieren darf.

Es sei "nicht erkennbar, unter welchen Voraussetzungen der Kunde die Leistungen der Beklagten noch verkehrs- und marktüblich nutzt", meinte das Gericht zu den Vertragsbestimmungen von Tele 2. Dadurch verstoße die Vertragsklausel gegen das Transparenzgebot. vzbv-Vorstand Edda Müller freute sich über die Entscheidung des Gerichts: "Durch derart intransparente Klauseln verunsichern die Anbieter ihre Kunden und schaffen sich ein Hintertürchen, einen für sie wenig lukrativen Vertrag einseitig zu kündigen." (jk)