EU und USA einigen sich auf Interimsabkommen beim Passagierdatentransfer

In einem nächtlichen Verhandlungsmarathon haben sich beide Seiten auf einen bis Juni 2007 gültigen Vertrag verständigt, der Forderungen von Datenschützern und EU-Parlamentariern ein Stück weit entgegenkommt.

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Regierungsvertreter der EU und der USA haben sich auf ein Interimsabkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten verständigt. Es baut im Wesentlichen bei der Festlegung der Datensets auf dem Vorläuferabkommen aus 2004 auf, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende Mai wegen fehlender rechtlicher Grundlage kassierte. Darüber hinaus kommt der bis Juni 2007 gültige Vertrag Forderungen von Datenschützern und EU-Parlamentariern ein Stück entgegen. So soll der Transfer der Fluggastdatensätze (Passenger Name Records, PNR) vom so genannten Pull- auf ein Push-Verfahren umgestellt werden. Beim bislang praktizierten System greifen die US-Behörden direkt auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften zu. Künftig müssen sie einen Antrag einreichen, woraufhin ihnen die Airlines die persönlichen Informationen zur Verfügung stellen.

EU-Justizkommissar Franco Frattini sprach am Rande des Treffens der Justiz- und Innenminister der Mitgliedsstaaten in Luxemburg am heutigen Freitag von einem für Europa "positivem Ergebnis", das "rechtliche Kontinuität gewährleistet" und eine Datenübermittlung "im Rahmen der Terrorismusbekämpfungspolitik" erlaube. Dabei sei am EU-Rahmen festgehalten worden. Zuvor habe nach dem EuGH-Urteil die Gefahr bestanden, "dass man anstelle eines umfassenden europäischen Instruments mit mehreren bilateralen Abkommen arbeiten hätte müssen". Dabei wäre laut Frattini das Datenschutzniveau der bisherigen Vereinbarung noch herabgesetzt worden.

Der Italiener begrüßte daher insbesondere den gemeinsamen Beschluss, das neue Push-System für die Datenübertragung festzulegen. Weiter stellte er als Verhandlungserfolg heraus, dass die vom US-Ministerium für innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) gewünschte Erweiterung der Datensätze zunächst vom Tisch ist. Allerdings haben beide Seiten Frattini zufolge einen "einfacheren" Austausch der Informationen zwischen Strafverfolgungsbehörden vereinbart. Dieser soll sich vor allem darauf beziehen, dass das DHS die Daten an andere US-Behörden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung weiterleiten darf. Frattini stellte an diesem Punk aber klar: "Wir akzeptieren die Weitergabe nur unter der Voraussetzung, dass diese vergleichbare Datenschutzstandards einhalten." Er verheimlichte zudem nicht, dass auch die EU von dem Grundsatz des vereinfachten Informationsaustauschs Gebrauch machen möchte, also PNR-Datensätze von US-Bürgern nutzen will.

Laut der finnischen Justizministerin Leena Luthanen werden die Regierungen der Mitgliedsstaaten das nach einer neunstündigen Sitzung erzielte Verhandlungsergebnis noch besprechen müssen, um dann "möglichst nächste Woche eine formelle Entscheidung zu fällen" und das "juristische Vakuum" bei der gegenwärtig erfolgenden Datenübermittlung zu beenden. Frattini kündigte zudem an, dass er bei seinem Besuch in Washington Anfang November gemeinsam mit Vertretern der finnischen Präsidentschaft des EU-Rates die Gespräche über ein dauerhaftes neues Abkommen beginnen will. Er zeigte sich optimistisch, dass ein solches "noch vor Ende des Jahres" erarbeitet werden könne. Bis dahin könne man auch sehen, ob das Push-Verfahren funktioniere. Bislang haben Fluggesellschaften in den EU-Staaten den US-Behörden 34 Detailinformationen pro Passagier freigegeben, die offiziell zunächst dreieinhalb Jahre gespeichert werden durften. Die Angaben enthalten nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, weitere Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. (Stefan Krempl) / (anw)