Schäubles Äußerungen zur Unschuldsvermutung lösen Entrüstung aus

Die vom Bundesinnenminister propagierte Aushebelung zentraler Grundsätze des Rechtsstaates zur Straftatenprävention ist bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, der SPD und der Opposition auf heftigen Widerspruch gestoßen.

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Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erneut propagierte Aushebelung zentraler Grundsätze des Rechtsstaates zur Straftatenprävention ist bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, weiteren Vertretern der SPD-Fraktion im Bundestag und der Opposition auf heftigen Widerspruch gestoßen. Zypries erklärte am heutigen Mittwoch vor Vertretern der Bundespressekonferenz in Berlin irritiert, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass der CDU-Politiker seine Thesen zur teilweisen Infragestellung der Unschuldsvermutung "in dieser Schärfe gemeint hat". Schäuble sei "jemand, der die Verfassung achtet". Nehme man seine Äußerungen wörtlich, würde er damit "gegen alle Menschen die Unschuldsvermutung aufgeben". Man werde zu dem Punkt kommen müssen, zu sagen, "hier ist Schluss".

Schäuble hatte zuvor gegenüber dem Stern seine Auffassungen zur Stärkung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Kampf gegen den Terrorismus erläutert. Der Innenminister sprach demnach davon, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung und damit der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" in diesem Bereich nicht gelten könne. Schon bei der Freischaltung der Anti-Terrordatei hatte der Christdemokrat über grundlegende Änderungen an der Sicherheitsarchitektur räsoniert. Die präventive Strafverhinderung werde immer wichtiger, "weil die Gefahren so groß sind". Gegenüber Selbstmordattentätern dürfe das Unschuldsprinzip "nicht mehr so einfach" gelten, und man müsse "lieber im Zweifel verhindern, dass es Todesfälle gibt".

Ein Sprecher des Innenministers erläuterte nun, Schäuble habe allein Unterschiede zwischen repressiver und präventiver Strafverfolgung betont. Auch Zypries erklärte, dass es die für den Angeklagten im repressiven Bereich geltende Unschuldsvermutung bei der Gefahrenabwehr "in diesem Sinne nicht gibt". Doch müssten auch hier rechtliche Grundlagen geschaffen werden, "die mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einhergehen". Schon heute sei es der Polizei etwa möglich, vorsorglich vor einem Fußballspiel "bestimmte Menschen festzusetzen". Ansonsten müsse man sich aber fragen, "was sich Schäuble da vorgestellt hat". Man könne auf jeden Fall nicht "alle festsetzen, weil ein Straftäter dabeisein könnte."

Insgesamt fällt es der SPD-Politikerin "im Moment etwas schwer", die Konturen des Schäuble-Kurses zu sehen. Ständig würden neue Forderungen aus der CDU/CSU-Fraktion gestellt, denen der Innenminister nicht ausdrücklich widerspreche. Der "Schäuble-Katalog", demzufolge der CDU-Politiker etwa Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) etwa bei Rasterfahndungen oder Online-Durchsuchungen sowie Fingerabdruck-Datenbanken oder Vereinfachung des großen Lauschangriffs ins Spiel bringt, ist ihrer Meinung nach von der Presse über Ostern "hochgeschrieben worden". Sie könne sich zu den meisten Forderungen nicht äußern, da keine Gesetzesentwürfe auf dem Tisch lägen. Generell müsse zuerst der Bedarf neuer Ermittlungsbefugnisse wie etwa bei der verdeckten Online-Durchsuchung sowie die Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben überprüft werden. Zudem sei die Frage aufzuwerfen, "wie viele Einschränkungen der Freiheitsrechte Unbetroffener können wir in Kauf nehmen?" Konkret mit ihrem Kabinettskollegen über dessen Katalog will Zypries nun just bei einem EU-Treffen Anfang nächster Woche in Russland reden, wo ein anderes Verständnis von Menschenrechten herrscht.

Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz zeigte sich besorgt über die "Obsession", die Schäuble an den Tag lege. Terrorismus sei nicht Deutschlands größtes Sicherheitsproblem, sagte er Spiegel Online. Mit seinen ständigen Vorstößen drohe Schäuble die Freiheit zu ersticken. Der SPD-Innenminister von Schleswig-Holstein, Ralf Stegner, nannte Schäubles Äußerung zur Unschuldsvermutung "vollkommen indiskutabel".

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth warf Schäuble vor, "weit jenseits der Verfassung" zu operieren. Sie bezeichnete Schäuble als "gelehrigen Schüler von Folterbefürwortern und als Kooperationspartner von schlimmen Diktatoren". Die Grüne Jugend wertete die Vorschläge Schäubles und den maßgeblich von Zypries mit herbeigeführten Kabinettsbeschluss zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten als "rechtspolitischen Skandal". Sie forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, "den Bestrebungen aus ihrem Innen- und Rechtsressort Einhalt zu gebieten und die Wahrung rechtsstaatlicher Verfassungsprinzipien deutlich anzumahnen."

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sprach von einem "Anschlag auf den Rechtsstaat". Schäuble schockiere beinahe täglich "die Republik mit neuen radikalen Vorstellungen zur Terrorbekämpfung, ohne dass die bisherigen Verschärfungen der Gesetze einer ausreichenden Erfolgsprüfung unterzogen worden wären." Die Vorschläge des Innenministers zu Online-Durchsuchungen, zentraler Abrufbarkeit von biometrischen Passdaten und Einsätzen des Militärs im Innern "ließen das Bild von einem anderen Deutschland aufkommen". FDP-Innenexperte Max Stadler nannte Schäubles Äußerung "polemisch" und "kalkuliert", weil er nicht darauf hingewiesen habe, dass Ermittlungen immer auf einem begründeten Anfangsverdacht basieren müssten.

Die innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Ulla Jelpke, sieht Schäuble ebenfalls von den Grundsätzen des Rechtsstaats abrücken. Die Unverfrorenheit, mit der Schäuble die Unschuldsvermutung für erledigt erkläre und zugleich seine Kritiker beschuldige, "ein infames Spiel" mit ihm zu treiben, sei erschreckend. Der Bundesinnenminister strebe "den totalen Sicherheitsstaat" an.

Ein besorgter Bürger hat derweil nach eigenem Bekunden gegenüber heise online Strafanzeige gegen Schäuble wegen "Hochverrats" gestellt. Der Innenminister stelle "durch Wort und Tat täglich aufs Neue unter Beweis, dass er wiederholt gegen Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsgrundsätze verstößt." Dabei trete Schäuble offen gegen Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes ein und verletze diverse Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch. Letztlich werde so die Integrität der Bundesrepublik in ihrer bisherigen Form stark geschädigt und gefährdet. Große Aussichten auf die Eröffnung eines Verfahrens dürften der Anzeige aber nicht beschieden sein. (Stefan Krempl) / (vbr)