Zypries verteidigt Schäubles Vorstoß zur Unschuldsvermutung

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach betonen trotz Kritik, dass die Unschuldsvermutung nur bei der Strafverfolgung, aber nicht bei der Gefahrenabwehr gelte.

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Von
  • Florian Rötzer

In einem Interview mit dem Stern hatte Bundesinnenminister Schäuble erklärt, dass zur Abwehr von drohenden Terroranschlägen die Unschuldsvermutung nicht gelten könne. Um diese zu verhindern, könne es geschehen, dass man auch jemanden, "der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche", sagte Schäuble recht vage. Rückendeckung erhält der Innenminister von seinem Parteifreund Wolfgang Bosbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Bundestag für die Innen- und Rechtspolitik. Aber auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt sich nach ersten eher vorsichtigen Äußerungen hinter ihren Kabinettskollegen.

Bosbach bekräftigte in einem Interview mit RBB-Inforadio, dass bei der Gefahrenabwehr, "wenn ein Verbrechen nach dem Stand der Erkenntnisse unmittelbar bevorsteht", die Unschuldsvermutung nicht gelten könne: "Bei konkreten Anhaltspunkten müssen aber doch Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung oder Untersuchungshaft möglich sein."

Bundesjustizministerin Zypries hatte sich zunächst vorsichtig distanziert und gesagt, sie sehe in den Vorschlägen von Schäuble keine klaren Konturen mehr. Sie verteidigte aber bereits am gestrigen Mittwoch den Innenminister, dass er die Aufhebung der Unschuldsvermutung "nicht in aller Schärfe so gemeint" haben könne. In einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk wiederholte sie nun am heutigen Donnerstagvormittag, dass die Diskussion derzeit aufgeheizt sei und deswegen zu Missverständnissen führe.

Ausdrücklich stellte Zypries sich nun hinter Schäuble: "Die Unschuldsvermutung kann bei der Gefahrenabwehr nicht gelten, weil da soll ja Gefahr, der Eintritt eines Ereignisses, verhindert werden. Deshalb gilt die Unschuldsvermutung immer nur dann, wenn jemand vor Gericht steht, wenn der Staat ihn also anklagt und sagt: Du hast eine Tat begangen und jetzt muss ich, Staat, dir nachweisen, dass du es warst. Soweit ich das nicht kann, gilt die Unschuldsvermutung also nur bei der Strafverfolgung."

Allerdings wurde auch teils heftige Kritik nicht nur in der Opposition, sondern auch vom CDU-Koalitionspartner SPD laut. So machte SPD-Innenpolitiker Klaus Uwe Benneter in einem Interview deutlich: "Die Unschuldsvermutung gilt für jeden, selbst für Straftäter. Das wird auch Herr Schäuble erkennen müssen. Notfalls werden wir ihm das sagen. Wir werden ihm keine Instrumente in die Hand geben, um den wilden Mann zu spielen." Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Ute Vogt erklärte, Vorschläge von Innenminister Wolfgang Schäuble würden zunehmend zu einer Gefährdung für Freiheit und Demokratie. Es sei an der Zeit, dass Angela Merkel ihrem CDU-Innenminister Einhalt gebiete. "Unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung legt er die Axt erneut an die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Wer den Grundsatz der Unschuldsvermutung offen infrage stellt, ist der falsche Mann, an vorderster Stelle im Staate die Verfassung zu wahren und zu schützen."

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) nannte Schäubles Vorstoß "rechtsstaatlich ungeheuerlich". Auch er forderte Merkel auf, Schäuble zur Ordnung zu rufen: "Ich finde es unbegreiflich, dass sie dazu schweigt. Es geht um die Veränderung der Koordinaten unserer Rechtsordnung."

Formal sind Bundesjustizministerin und Bundesinnenminister allerdings im Recht. Tatsächlich gilt die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht. Wer also keine Straftat begangen hat und nicht strafrechtlich als Verdächtiger gilt, eine solche Tat begangen zu haben, sondern nur mutmaßlich aufgrund mehr oder weniger gut begründeter Hinweise eine Straftat begehen könnte, hat weniger Rechte als ein Straftäter. Dies allerdings ist eine Folge der Verlagerung polizeilicher Maßnahmen von der Strafverfolgung (Repression) in die Vorab-Gefahrenabwehr (Prävention), also in die Abwehr möglicher Gefahren, in der die Unschuldsvermutung leicht in eine Schuldsvermutung umkippen kann. Heribert Prantl schreibt daher in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung, der Gedankengang Schäubles sei "tückisch, gefährlich und falsch". Nach Ansicht Prantls gibt es ein grundlegendes Problem beim Vorgehen Schäubles, das nicht mit einem schlichten Verweis auf den Unterschied zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abgetan werden könne: Die Unschuldsvermutung verlange, dass die Eingriffe nur soweit gehen dürften, "dass man sie gegenüber dem Verdächtigen, der in Wahrheit unschuldig ist, noch verantworten kann. Was für Verdächtige gilt, muss erst recht für bloße Risikopersonen gelten".

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:

(fr)