Klage von Telegate gegen Telekom bleibt erfolglos

Der Auskunftsdienst Telegate muss die exklusive Werbung der Telekom-Auskunft auf Telefonbüchern zunächst hinnehmen, kann aber beim Bundeskartellamt dagegen vorgehen.

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  • dpa

Der Auskunftsdienst Telegate muss die exklusive Werbung der Telekom-Auskunft auf Telefonbüchern zunächst hinnehmen. Eine Klage des Unternehmens gegen die Konkurrenz blieb vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolglos. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hat die Telegate AG aber die Möglichkeit, vor dem Bundeskartellamt gegen die Werbung vorzugehen. Nach Auffassung der Leipziger Richter gelten in dem Streit die Maßstäbe des allgemeinen Wettbewerbsrechts. Das Unternehmen war dagegen der Auffassung, die Bundesnetzagentur in Bonn müsse einschreiten. (Az.: BVerwG 6 C 21.06)

Nach Ansicht der Telegate nutzt die Telekom ihre marktbeherrschende Position aus. Die exklusive Nennung der Telekom-Auskunft erfolge, weil die Telefonbücher von einem Tochterunternehmen gefertigt würden. Konkurrenzdienste erhielten keine Chance, ihre Marktanteile zu verteidigen oder auszubauen, führte das Unternehmen an. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur blieb erfolglos. In dem Telekommunikationsgesetz seien nur ganz spezielle Bereiche erfasst, die vor einem Missbrauch durch den Marktbeherrscher geschützt werden. Dazu zähle der vorliegende Komplex nicht. Die Bundesnetzagentur könne darum nicht eingreifen. (dpa) / (jk)