Internet-Wettanbieter bwin mit hohen Verlusten

Vor allem die Einstellung des US-Geschäfts nach der drastischen Verschärfung der Bestimmungen für Internet-Wetten belasteten die Bilanzen von bwin (ehemals betandwin).

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Von
  • Jürgen Kuri

Der börsennotierte österreichische Internet-Wettanbieter bwin (früher: betandwin) hat im Geschäftsjahr 2006 unerwartet hohe Verluste nach Steuern in Höhe von 539,599 Millionen Euro eingefahren. Im Jahr 2005 betrug der Verlust noch 6,377 Millionen Euro. Die roten Zahlen im Jahr 2006 seien in erster Linie auf die Einstellung seiner Geschäfte in den USA zurückzuführen, teilte das Unternehmen mit.

Der operative Verlust für 2006 lag bei 587,458 Millionen Euro. In der vergleichbaren Periode des Vorjahrs war noch ein operativer Gewinn von 7,696 Millionen Euro erzielt worden. Der Brutto-Umsatz durch Wetteinnahmen stieg im Berichtszeitraum von 144 Millionen Euro auf 381,8 Millionen Euro. Im Jahr 2006 seien insgesamt 2,1 Millionen Kunden auf der Online-Wettplattform aktiv gewesen, davon 1,3 Millionen neue Kunden. Im vierten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahrs lagen die Brutto-Gaming-Erträge bei 93,1 Millionen Euro nach 47,7 Millionen Euro im gleichen Quartal des Vorjahrs; der Nettoverlust lag im Quartal durch die Belastungen aus der Einstellung des US-Geschäfts, die in diesem Quartal verbucht wurden, bei 489,840 Millionen Euro, im gleichen Quartal des Vorjahrs stand ein Gewinn von 5,005 Millionen Euro in den Büchern.

Die USA hatten im vergangenen Jahr die Bestimmungen für die Zulassung von Internet-Wetten drastisch verschärft. Daraufhin war bwin aus dem US-Geschäft ausgestiegen. Der Kurs des Unternehmens erlitt daraufhin drastische Verluste. Im September 2006 wurden überraschend die beiden bwin-Geschäftsführer in Frankreich wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Internet-Wettbestimmungen festgenommen, drei Tage später aber wieder freigelassen.

Auch hierzulande droht dem Unternehmen das Aus, da die Bundesländer das staatliche Wettmonopol nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu ordnen und verlängern wollen. Die Verfassungsrichter hatten entschieden, das Monopol dürfe nur erhalten bleiben, wenn der Staat die Werbung für Glücksspiele deutlich einschränkt und die Spielsucht der Bevölkerung stärker bekämpft. Die EU allerdings hat gegen die geplanten Einschränkungen für private Anbieter und Online-Wetten erhebliche Einwände. (jk)