Telefonnummern-Domains ab April im Betrieb

ENUM, das Mapping zwischen Telefonnummern und Internet-Domains, soll nach zweijährigen Tests und abschließenden Stellungnahmen der Bundesnetzagentur ab April in den Wirkbetrieb gehen.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Monika Ermert
  • Mattias Hermannstorfer

Ab dem ersten April soll das Geschäft mit den Telefondomains richtig los gehen. Wie das DeNIC mitteilt, geht die Registrierung der ENUM-Domains nach langem Test in den Wirkbetrieb. Nutzer können dann ihre normalen Festnetzrufnummern, Mobilfunknummern (015, 016, 017), 0800-Nummern, persönliche Rufnummern (0700) oder Servicenummern (018), sowie die neuen 032-Nummern von Registraren als Internet-Domains eintragen lassen. Die Domain im Stil von 0.0.3.2.5.3.5.1.1.5 (angehängt wird dabei immer die deutsche ENUM-Domain .9.4.e164.arpa, .9.4 entspricht dabei der umgekehrten internationalen Telefonvorwahl) erlaubt auch ein Routing von Gesprächen übers Netz, soweit ein SIP-Dienst eingerichtet ist.

Das DeNIC hatte den kommerziellen Start von ENUM im vergangenen September angekündigt und mitgeteilt, dass die rund 3600 Testdomains in den Wirkbetrieb übernommen werden. Allerdings stand zu diesem Zeitpunkt eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur und ein Plazet des Bundeswirtschaftsministeriums noch aus. Laut den Spielregeln bei ENUM gibt die International Telecommunication Union (ITU) die vom Wirtschafsministerium delegierte Zone frei. Dieses hat laut Aussagen des DeNIC inzwischen die Vorschläge zum Wirkbetrieb angenommen; damit stehe dem Start nun nichts mehr entgegen.

Das Ministerium folgte mit der Entscheidung einer Empfehlung der Bundesnetzagentur. Deren Stellungnahme ist in der gestrigen Ausgabe des Amtsblattes der Agentur nachzulesen. Die Agentur hatte im vergangenen November interessierte Kreise zu einer Stellungnahme zum DeNIC-Konzept für den ENUM-Betrieb aufgefordert und auf Grund der überwiegend positiven Rückmeldungen hat die Agentur die Empfehlung ausgesprochen, die Zustimmung zur Delegation der Domain auch für den Wirkbetrieb aufrecht zu erhalten.

Fünf am Testbetrieb beiteiligte Unternehmen bewerteten das technische Know-How und die Carrier-Unabhängigkeit des DeNIC sowie den reibungslosen Verlauf des Testbetriebs positiv. Außerdem hielten sie einen rascher Übergang in den Wirkbetrieb für dringend erforderlich, um verlässliche ENUM-Produkte anbieten zu können. Nicht zuletzt dieses Argument dürfte die Behörden davon abgehalten haben, den ENUM-Betrieb umfänglich auszuschreiben.

Dies ist ein beachtlicher Erfolg für das DeNIC. Seine Chefin Sabine Dolderer gab gegenüber heise online an, die Politik habe sich entschieden, dem aus der Wirtschaft heraus entwickelten Ansatz zu folgen. Als Genossenschaft biete das DeNIC die ENUM-Registrierung zum Selbstkostenpreis an – ein billigerer Anbieter hätte also kaum gefunden werden können.

Es wurde allerdings auch Kritik am ENUM-Konzept laut: Mobilrufnummern dürften nicht als Teilmenge des deutschen Rufnummernplanes für den Betrieb von ENUM zugelassen werden. Dies hätte zur Folge, dass ein Großteil der Gespräche, die mit Hilfe einer Mobilrufnummer initiiert werden, nicht im Mobilfunknetz endeten. Das DeNIC wirke durch die Änderung im Routing als Dienstanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes und haben damit sicherzustellen, dass Mobilfrufnummern nur für öffentliche zellulare Mobilfunkdienste genutzt werden.

Doch diesem Einwand hat die Netzagentur widersprochen. ENUM beeinträchtige die Funktion der Mobilfunkrufnummer nicht. "Es widerspricht nicht den Zuteilungsregeln, wenn der Endnutzer unter Ausnutzung der Funktionalität von Endgeräten Umleitungsoptionen aktivieren kann, die verhindern, dass er überhaupt Verbindungsleistungen eines Mobilfunkanbieters in Anspruch nimmt." So könnten Endnutzer bei entsprechendem Dienstangebot versuchen, das teure Roaming im Ausland zu umgehen – aus Sicht der Mobilfunkanbieter ist das freilich wenig attraktiv.

Für berechtigt hielt die Netzagentur dagegen den Einwand, dass bei der Validierung der Rufnummern Vorsicht geboten sei, um einen möglichen Mißbrauch auszuschließen. ENUM-Registrare müssen bei Vertragsstart und anschließend jährlich sicherstellen, dass der ENUM-Registrierungswillige auch der Inhaber der entsprechenden Telefonrufnummer ist. Eine jährliche Überprüfung sowie ein Statusbericht zum Wirkbetrieb seitens der Denic hält die Agentur allerdings für ausreichend. (Monika Ermert) / (mhe)