Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen

Nichtregierungs-Organisationen haben Änderungsvorschläge für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten vorgelegt, um eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern zu verhindern.

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Mehrere Nichtregierungs-Organisationen haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen (PDF-Datei) für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte vorgelegt, um eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern und die Schaffung "vager neuer Urheberrechtsverbrechen" zu verhindern. "Der Entwurf ist schlecht", warnen die Verbände aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bibliotheken und Hightech-Wirtschaft in einem gleichzeitig an die Abgeordneten des EU-Parlaments versandten offenen Brief (PDF-Datei). Das Gesetzesvorhaben würde "Millionen junger Europäer bekämpfen". Da die Definitionen für neue Straftaten sehr weit gefasst seien, würden sie allgemein "eine Bedrohung für die Bürgerrechte" darstellen. "Strafrecht muss klar sein, um fair zu sein", erklärte der Europa-Koordinator der US-Vereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF) anlässlich der Veröffentlichung des Schreibens. Der Richtlinienentwurf sei beides nicht.

Zu den Unterstützern der Änderungsanträge an der zweiten Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED2) zählen neben der EFF, die bereits eine Petition gegen die Gesetzesinitiative gestartet hat, der Verbraucherschutz-Dachverband BEUC, der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), die Free Software Foundation Europe (FSFE) sowie die Bibliothekenvereinigung EBLIDA. Sie appellieren an die Abgeordneten, im Rahmen der 1. Lesung des Entwurfs kommende Woche insbesondere die Reichweite der Richtlinie allein auf eindeutige Fälle der Urheberrechts- und Markenpiraterie einzugrenzen. Im bereits etwas eingeschränkten Vorschlag des Rechtsausschuss des EU-Parlaments reicht die Liste der erfassten Schutzrechte noch vom Urheberrecht über die eigenständigen Rechte von Datenbankerstellern und den Schöpfern der Topographien von Halbleiterprodukten sowie an Gebrauchsmustern oder Herkunftsbezeichnungen bis hin zu Markenrechten.

Darüber hinaus sollen die Anträge erreichen, dass die Kriminalisierungskriterien des "gewerblichen Umfangs" und der "absichtlichen Verletzung" von Rechten präziser erläutert werden als in der Vorlage des Rechtsausschusses. So dürften nur "wiederholte und in großer Zahl durchgeführte Rechtsverletzungen" betroffen sein, mit denen ein "direkter kommerzieller Vorteil" verfolgt werde. Handlungen bei Privatpersonen ohne Gewinnabsichten müssten explizit ausgeschlossen werden. Weitere Bedingung sei, dass eine Rechtsverletzung "überlegt, bewusst und böswillig" erfolge.

Gestrichen wissen will das zivilgesellschaftliche Bündnis weiter die von Rechtspolitikern aufrechterhaltene Klausel aus dem ursprünglichen Kommissionspapier, wonach selbst die "Beihilfe oder Anstiftung" zu Rechtsverletzungen eine Straftat darstellen soll. Nur so sei zu verhindern, dass etwa Open-Source-Entwickler, Medienplattformen wie YouTube oder Internetprovider, die Dateitauschdienste nicht blockieren, betroffen sein könnten. Fallen soll auch die umstrittene Bestimmung, wonach Rechteinhaber oder ihre "Vertreter sowie Sachverständige" bei Unter- und Durchsuchungen gemeinsame Ermittlungsgruppen mit Strafverfolgern bilden dürften. Falls diese Kompromissvorschläge nicht angenommen würden, sollten die Parlamentarier den Richtlinienentwurf komplett zurückweisen, machen die Vereinigungen deutlich. (Stefan Krempl) / (vbr)