Megaupload & Co: US-Abgeordnete kritisieren Regierung für Domain-Beschlagnahme

Seit 2010 beschlagnahmen US-Behörden im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen Domains. Kritische US-Politiker lassen nicht locker und hinterfragen die verantwortlichen Behörden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 23 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Erneut stellen US-amerikanische Politiker in Frage, ob die Beschlagnahme von Domains durch US-Regierungsbehörden im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen legal ist. In einem Brief (PDF-Datei) an den für die Aktion verantwortlichen Chef der Polizei- und Zollbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) und die Ministerin für innere Sicherheit (DHS) Janet Napolitano schreiben sie, es könne davon ausgegangen werden, dass das Recht der betroffenen Website-Betreiber auf freie Meinungsäußerung beschnitten wurde. Die Unterzeichner sind der republikanische Repräsentantenhaus-Abgeordnete Jason Chaffetz sowie die Demokraten Jared Polis und Zoe Lofgren.

Banner auf beschlagnahmten Domains.

Zu den Betroffenen der im Jahr 2010 aufgenommenen Beschlagnahme-Operation "In Our Sites" gehören Domains wie megaupload.com und torrent-finder.com. Insgesamt wurden die Domains von 839 Websites beschlagnahmt, berichtete die Zeitung The Hill. Der ebenfalls betroffenen spanischen Firma Puerto 80 wurden kürzlich die zwei Domains Rojadirecta.com und Rojadirecta.org freigegeben.

Lofgren hatte sich bereits im vergangenen Jahr zusammen mit dem demokratischen Senator Ron Wyden über die Regierungsmethoden beschwert. Nachdem ihrer Meinung nach die ICE und das DHS auf eine Anfrage Wydens unzulässig geantwortet hatten, sprach Lofgren von "Zensur", solange nicht der Rechtsweg eingeschlagen worden sei. Gegen verdächtige Websites lasse sich nicht vorgehen wie gegen Auto- oder Handtaschendiebe. Wyden meinte, die beiden Behörden hätten gezeigt, dass sie kaum etwas über den Wert und die Funktionen des Internets wüssten.

Die drei Abgeordneten nun verweisen in ihrem Brief unter anderem auf den Fall des Hip-Hop-Blogs dejaz1.com. Rechtlich genehm wäre es nach dem Gesetz "2008 Pro IP" gewesen, dass der Betroffene spätestens 60 Tage nach der Beschlagnahme darüber informiert würde. Dann hätte er 35 Tage Zeit, sich zu wehren. Bei dejaz1.com sei dieser Weg nicht eingehalten worden. Der Musikindustrieverband RIAA hatte angegeben, dort seien anderthalb Jahre lang Links zu 2300 Musikdateien verfügbar gewesen. Chaffetz, Lofgren und Polis schreiben, es sei aber festgestellt worden, dass der größte Teil der Informationen auf der Website legal gewesen sei. Viele der beanstandeten Links seien den Website-Betreibern von Künstlern und Labels selbst zugetragen worden. Die Politiker wollen nun von den Behörden genauere Informationen über die Hintergründe der Operation "In Our Sites" bekommen. (anw)