Justizministerin: Keine Strafzahlungen wegen Vorratsdatenspeicherung

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat betont, dass Deutschland wegen der mangelnden Umsetzung der EU-Richtlinie derzeit keine Strafzahlungen leisten müsse und auch rückwirkend keine zu erwarten seien.

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Ihr Ressort habe keine Etat-Rückstellungen für Geldbußen wegen der nicht geregelten Vorratsdatenspeicherung getroffen. Das sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Interview mit den Lübecker Nachrichten. Alle bisherigen Gerüchte über fällige Strafzahlungen seien falsch. Deutschland müsse jetzt nicht zahlen und müsse das auch nicht rückwirkend tun.

Die Ministerin benannte keine konkreten Urheber solcher Gerüchte. CDU/CSU-Politiker hatten das Geld-Argument in der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung ins Feld geführt. Die Verbände eco, BDI, BITKOM, ANGA, VATM, BREKO und der DIHK hatten im April vorgerechnet, die Strafzahlungen könnten pro Jahr 32 Millionen Euro betragen.

Deutschland stehe am Anfang eines Vertragsverletzungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshofs, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Das Verfahren brauche Zeit. Zudem habe Irland gegen die Richtlinie beim EuGH geklagt.

Die Bundesregierung hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, nachdem das Bundesverfassungsgericht das erste Gesetz dazu gekippt hatte, nicht in deutsches Recht umgesetzt, weil sich CDU/CSU und FDP nicht einigen können. Im Juli hat die EU-Kommission angekündigt, die überarbeitete Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2013 vorlegen zu wollen. (anw)