190.000 Unterschriften gegen das Meldegesetz

Am Donnerstag will der Innenausschuss des Bundesrats über das Meldegesetz beraten. Er hat die Möglichkeit, Änderungen am Zustimmungsrecht der Bürger durchzusetzen. Bürgerrechtler wollen sie mit einer Aktion dazu motivieren.

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Wenn am kommenden Donnerstag der Innenausschuss des Bundesrats über die neue Fassung des Meldegesetztes berät, wollen sich Gegner des Vorhabens vor Ort zu Wort melden. Die Organisationen Campact, FoeBuD, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) laden die Innenminister ein, eine Liste von 190.000 Unterschriften entgegenzunehmen, die von der Bürgerrechtsorganisation Campact gesammelt wurden. Die Aktion soll von 9 bis 9.30 Uhr in Berlin vor dem Bundesrat stattfinden.

Die 190.000 Unterschriften gelten einem Text, in dem es heißt, mit dem "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" (MeldFortG) werde der Datenschutz in den Meldeämtern faktisch abgeschafft. Diese dürften künftig Adressdaten an Werbetreibende, Adresshändler und Auskunfteien verkaufen, ohne dass die Betroffenen das verhindern könnten. Die Protestler fordern, dass die Bürger einem Weiterverkauf ihrer Daten vorher zustimmen müssen. Die Unterschriftenaktion läuft derzeit noch weiter. Die Bürgerrechtler streben 250.000 Unterschriften an.

Der Bundestag hatte der überarbeiteten Fassung des Meldegesetzes bereits im Juli zugestimmt, und zwar während des EM-Halbfinalspiels Italien gegen Deutschland. Mit dem Gesetz wird eine Vorgabe der Föderalismusreform von 2006 umgesetzt, wonach das Melderecht größtenteils von den Ländern auf den Bund übergeht. Die Länderkammer muss aber noch zustimmen, die so noch Nachbesserungen durchsetzen oder ihr Veto einlegen kann. Das wäre auch im Sinne des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schar.

Die Bundesregierung hatte sich von der kurz vor der Abstimmung vorgenommenen Beschneidung des Zustimmungsrechts der Bürger später distanziert und sprach sich für eine Stärkung des Datenschutzes aus. Laut Medienberichten soll die Regierung von den Änderungen früher erfahren haben als vorher bekannt. Demnach soll das Bundesinnenministerium bereits Anfang April auf Wunsch der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP Formulierungshilfen für das Gesetz vorgelegt haben. (anw)