Berliner Senat will Betreiberhaftung bei WLAN beschränken

Der Berliner Senat hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, die mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen soll. Bislang können sie als "Mitstörer" belangt werden, wenn über ihr Netz Rechtsverletzungen begangen werden.

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Der Berliner Senat hat am Dienstag eine Initiative beschlossen, um das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu senken. Gemeinsam mit Hamburg will Berlin die Initiative im Bundesrat einbringen und die Bundesregierung zum Handeln veranlassen. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), auf dessen Vorstoß die Vorlage verabschiedet wurde, forderte klare Rahmenbedingungen, damit "sowohl Bürger als auch Nachbarschafts- und Freifunkinitiativen, Hotels, Wirte oder andere Anbieter offene WLAN-Internetzugänge bereitstellen können.“

"Ein höheres Maß an Rechtssicherheit ist auch wichtig zur Unterstützung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur Berlins", meint Wowereit. Zwar sei die Lage für gewerbsmäßige WLAN-Betreiber durch das Telemediengesetz (PDF-Datei) geregelt. Jedoch hätten etwa Hotels und Gaststätten nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheit, wenn das von ihnen als Service angebotene WLAN missbraucht wird. Zudem würden zunehmend Betreiber oder Nutzer von WLAN-Netzen abgemahnt, wobei die Streitwerte unangemessen hohe, mitunter existenzgefährdende Summen erreichten.

Laut Stand der Rechtsprechung können Betreiber offener Funknetze als sogenannte Mitstörer belangt werden, wenn jemand über ihre Netzverbindungen Urheberrechtsverstöße oder andere Rechtsverletzungen begeht. Die Initiative zielt deshalb unter anderem darauf, klare und zumutbare Vorkehrungen zu definieren, die für einen Netzbetrieb ohne Haftungsrisiko zu erfüllen sind. Angekündigt wurde der Berliner Vorstoß bereits im April dieses Jahres. (axk)