FDP fordert Verbot von Online-Durchsuchungen durch NRW-Verfassungsschutz

Nordrhein-westfälische FDP will Landesverfassungsschutz das Recht zur Online-Durchsuchung privater Computer nehmen.

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  • dpa

Die nordrhein-westfälische FDP hat gefordert, dem Landesverfassungsschutz das Recht zur Online-Durchsuchung privater Computer wieder zu nehmen. Ein Parteitag in Hamm forderte die Landtagfraktion am Samstag auf, das Verfassungsschutzgesetz so zu ändern, dass dem Geheimdienst auch untersagt bleibe, Computer in Privathaushalten auszuspähen. Die Parteitagsdelegierten stellten sich mit großer Mehrheit gegen den eigenen Innenminister Ingo Wolf, auf dessen Betreiben der Landtag dem Verfassungsschutz erst im vergangenen Dezember erlaubt hatte, die Computer von Extremisten heimlich zu durchsuchen. Bisher haben die Verfassungsschützer diese Möglichkeit nach Angaben von Wolf noch nicht genutzt.

Der Innenminister sprach nach der Abstimmung des Parteitags von einem schwierigen Abwägungsprozess. Im NRW-Verfassungsschutzgesetz seien die Hürden für die Online-Durchsuchungen bewusst hoch gelegt worden. Der Verfassungsschutz habe aber keine Möglichkeit, Terroristen, die immer häufiger das Internet nutzten, auf die Spur zu kommen. Er verwies auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hatte Verfassungsbeschwerde gegen die NRW-Regelung eingelegt.

Vor einigen Tagen hatte sich erst der hessische Verfassungsschutz-Chef Alexander Eisvogel nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau (FR) für Online-Durchsuchungen von Computern ausgesprochen. Zwar müssten erst andere Methoden der Nachrichtengewinnung angewandt werden, sagte Eisvogel der FR. Wenn diese aber ausgeschöpft seien, sei "eine Situation denkbar, in der man ein so weit reichendes Mittel wie die Online-Durchsuchung einbringt". (dpa) / (nij)