Große Koalition sieht Vorratsdatenspeicherung im Einklang mit der Verfassung

CDU/CSU und SPD im Bundestag wollen laut einem Antragsentwurf die Vorgaben der EU zur massiven Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung in den "Mindestanforderungen" umsetzen.

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CDU/CSU und SPD im Bundestag wollen laut einem Antragsentwurf die Vorgaben der EU zur massiven Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung in den "Mindestanforderungen" umsetzen. Mit dem heise online vorliegenden Papier soll die Bundesregierung aufgefordert werden, es insbesondere im Rahmen der vom EU-Parlament beschlossenen Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten bei einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten zu belassen. Auch eine Beschränkung der Datenabfrage "zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten" möge erfolgen. Die entsprechende EU-Richtlinie selbst spricht davon, dass Sicherheitsbehörden nur bei "schweren" Verbrechen Einsicht in die geforderten Datenberge nehmen dürfen.

Mit dem erforderlichen Änderungsgesetz sei zugleich sicherzustellen, heißt es in dem Antrag weiter, "dass Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Aufschluss geben, wie bisher nicht gespeichert werden dürfen". Diese in ähnlicher Form auch in der Direktive enthaltene Klausel dürfte den verpflichteten Telekommunikationsdienstleistern in der Praxis Schwierigkeiten bereiten. Bei der Aufzeichnung von Verbindungsdaten zu E-Mails oder SMS etwa erfolgt schon auf Protokollebene eine Vermischung der beiden Datenkategorien. Der Antrag bestätigt, dass die Abgrenzung zwischen den geforderten "Verkehrsdaten" und Inhaltsdaten "immer schwieriger wird". Schwarz-Rot will sich daher dafür einsetzen, im Rahmen der vorgesehenen Evaluation der Richtlinie prüfen zu lassen, "ob es nicht Alternativen" zur Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat. Kritiker der Maßnahme hatten im Rahmen der Debatte über die EU-Vorgaben immer wieder ein erst im Verdachtsfall einsetzendes "Einfrieren" der Informationen gefordert.

Bei dem heftig umstrittenen Brüsseler Überwachungsvorhaben, das der EU-Rat und die EU-Kommission mit Nachdruck im Namen der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben hatten, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Datenschützer und zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen hatten vor und nach den entscheidenden Beratungen im EU-Parlament wiederholt mit Verfassungsklagen gegen die von ihnen kritisierte Rundum-Überwachung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger gedroht.

Die Abgeordneten der Großen Koalition haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber einer restriktiven Umsetzung der Richtlinie. Sie wollen damit die bisherige strikte Ablehnung einer verdachtsunabhängigen pauschalen Vorratsdatenspeicherung des Bundestags aufgeben. Zur Begründung führen sie aus: "Der Bundesregierung ist es – gestärkt durch die bisherige restriktive Beschlusslage des Deutschen Bundestages – in intensiven Verhandlungen auf europäischer Ebene gegen teils erhebliche Widerstände seitens einer Vielzahl anderer Mitgliedstaaten gelungen, sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat die nötigen Mehrheiten für eine Regelung mit Augenmaß zu gewinnen". Dass mit dem Wegfall der bisherigen Löschpflicht von Verbindungsdaten jenseits enger Grenzen und der Einführung eine Speicherpflicht ein "Paradigmenwechsel" erfolge, sind sich die Koalitionspolitiker aber bewusst.

Zugleich halten sie fest, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt "die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet" habe. Die begehrten "Verkehrsdaten" seien als Ermittlungsinstrument "unverzichtbar". Zumindest hätte sich die nach dem 11. September 2001 im Rahmen der rot-grünen Anti-Terrorpakete eingeführte Befugnis in der Strafprozessordnung, Auskunft von Diensteanbietern über für Abrechnungszwecke gespeicherte Telekommunikationsverkehrsdaten zu verlangen, "in vielen Kriminalitätsbereichen als hilfreich für eine effektive Strafverfolgung erwiesen". Generell möchte Schwarz-Rot der Regierung grünes Licht geben, dem voraussichtlich im Februar auf der Agenda des EU-Rates stehenden formalen Beschluss der Richtlinie nicht im Wege zu stehen.

Bei der von Brüssel offen gelassenen Frage der Kostenerstattung drängt Schwarz-Rot allgemein auf die "zeitnahe" Vorlage eines "Gesetzentwurf für eine angemessene Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen für die Inanspruchnahme im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation". In einer ersten Stellungnahme auf den noch nicht verabschiedeten Koalitionsantrag lobt der Branchenverband Bitkom diese Passage. Der Geschäftsführer der Lobbyvereinigung, Bernhard Rohleder, betont: "Es ist verfassungsrechtlich geboten, dass der Staat die vollständigen Kosten für die Speicherung trägt." Rohleder begrüßt zudem, dass sich Deutschland "an den Minimalanforderungen der Richtlinie orientiere".

Sollte der Antrag der Großen Koalition intern abgesegnet werden, dürfte es für einen schärfere Beschlussvorlage der Grünen schlecht aussehen. Die Oppositionsfraktion will erreichen, dass der Bundestag an seinem kategorischen Nein zur Vorratsdatenspeicherung festhält und die Bundesregierung die Richtlinie im Ministerrat nicht freigibt.

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(Stefan Krempl) / (anw)