Weiterer Antrag auf Sperrung von Pornoseiten zurückgewiesen

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Provider Tele2 die ausländischen Erotik-Angebote YouPorn.com und Privatamateure.com nicht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung blockieren muss.

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Erneuter juristischer Rückschlag für Kirchberg Logistik: Das Landgericht Düsseldorf hat am gestrigen Mittwoch den Antrag der Hannoveraner Firma auf eine einstweilige Verfügung zur Sperrung der ausländischen Erotikangebote YouPorn.com und Privatamateure.com gegen den Provider Tele2 abgelehnt. Der Antragsteller betreibt selbst im Internet die Pornoseite Sexyfilms.de, wo er sich um eine den deutschen Gesetzen entsprechende Alterskontrolle bemüht. Er witterte einen Wettbewerbsverstoß, da die beiden Konkurrenzseiten die strengen Jugendschutzauflagen nach hiesigem Recht nicht gewährleisten. Der Internetanbieter könne aber nicht für die Säuberung des Netzes von leicht zugänglichen Erotikplattformen herangezogen werden, befand nun die für Wettbewerbsfragen zuständige Düsseldorfer Gerichtskammer. Eine Verletzung seiner Prüfungspflichten sei nicht anzunehmen.

Der Antrag fiel bei der Kammer schon aus formalen Gründen durch, weil sie die Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung nicht anerkannte. Kirchberg Logistik habe schon seit Mai Kenntnis von den inkriminierten Webseiten gehabt. Das Monate später vorgebrachte Begehr sei daher nicht mehr als dringlich zu bezeichnen. Aber auch anderweitig hielten die Richter den Antrag für unbegründet. So konnten sie keinen Anspruch gegen Tele2 erkennen, da der Zugangsanbieter in keinem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu der Porno-Vertriebsfirma stehe. Eine gleichartige Leistung an einen ähnlichen Endverbraucherkreis werde nicht verkauft. Zudem sei dem Provider auch keine Absicht zu unterstellen, einzelne Webseiten gezielt zu fördern und damit in den Wettbewerb zwischen Porno-Anbietern einzugreifen.

Nach Abwägung aller betroffenen Interessen und zu schützender Werte konnte die Kammer zudem keine "Verkehrssicherungspflicht" für den Internetanbieter feststellen. Anders als etwa zwischen einem Online-Aktionshaus und seinen Kunden bestehe zwischen dem Provider und den im Antrag benannten Porno-Seiten keine vertragliche Beziehung. Der Zugangsanbieter nehme auch nicht am Erfolg der Leistung der Sexplattformen teil. Er habe daher die Gefahr der Verbreitung pornographischer Inhalte nicht "in zurechenbarer Weise" erhöht und auch seine allgemeinen Prüfpflichten eingehalten.

Der Einsatz für mehr Jugendschutz durch die Kirchberg Logistik, hinter der die Video Buster Entertainment Group und deren Geschäftsführer Andreas Grebenstein und Mario Brunow stehen, zieht sich geraume Zeit hin. Die Porno-Vertriebsfirma schickte im Sommer Sperrungsaufforderungen an zahlreiche deutsche Zugangsanbieter. Die meisten der angeschriebenen Unternehmen reagierten darauf nicht. Allein Arcor testete freiwillig eine Sperre auf Basis der IP-Adresse, hob diese aufgrund großer Kollateralschäden aber rasch wieder auf.

Die Hannoveraner stellten daraufhin gerichtliche Anträge auf einstweilige Sperrungsverfügungen gegen Arcor, Kielnet und Tele2. Erfolgreich waren sie nur am Landgericht Frankfurt im Fall gegen Arcor, in dem der Provider aber Einspruch gegen die Sperrungsanordnung für YouPorn eingelegt hat. Das Landgericht Kiel entschied dagegen vor Kurzem genauso wie jetzt die Kollegen in Düsseldorf.

Die rechtlichen Vorgaben zur Providerhaftung sind generell etwas verzwickt. Diensteanbieter sind laut Paragraph 8 des Telemediengesetzes (TMG) im Prinzip nicht für fremde Informationen verantwortlich, die sie in einem Kommunikationsnetz durchleiten oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln. Voraussetzung ist, dass sie die Übertragung nicht veranlasst und weder den Adressaten noch die übermittelten Informationen selbst ausgewählt haben. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben aber auch in diesem Fall der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters laut Paragraph 7 TMG bestehen. Die FDP hat jüngst erneut eine rasche Reform der Haftungsregeln gefordert, doch das federführende Bundeswirtschaftsministerium zeigt sich zurückhaltend.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)