Bundesnetzagentur überprüft Blackbox-Zwang für DSL-Anschlüsse

Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, ob Breitband-Anbieter dazu verpflichtet sind, Zugangsdaten für Anschluss und VoIP-Nutzung herauszugeben, damit der Kunde andere Geräte als die mitgelieferte Blackbox einsetzen kann.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 341 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Urs Mansmann

Viele Anbieter zwingen den Kunden dazu, bei Abschluss eines Vertrags einen Router zu erwerben. Sie setzen dann meist Geräte ein, die sich nach Anschluss automatisch oder nach Eingabe eines Installationscodes konfigurieren und eine Fehlkonfiguration durch den Anwender unmöglich machen. Das soll offensichtlich Service-Kosten sparen. Damit die Nutzer keine eigenen Geräte anschließen, teilen die Anbieter die Zugangsdaten erst gar nicht mit. Verschaffen sich Kunden Zugriff auf diese Daten, indem sie sie aus dem Router auslesen, drohen Anbieter gegenüber dem Kunden in Einzelfällen sogar mit rechtlichen Schritten.

Diese Praxis hat nun die Bundesnetzagentur auf den Plan gerufen, wie die Fachzeitschrift PC-Welt heute mitteilte. Das Zwangs-Bundling aus Anschluss und Box ist aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht zu beanstanden. Dass die Anbieter durch die Geheimhaltung der Zugangsdaten den Anschluss anderer Hardware unmöglich machen, widerspricht aber möglicherweise einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Die Behörde überprüft diese Praxis derzeit, wie ein Sprecher bestätigte.

Für die Kunden ist es durchaus von Belang, ob sie die Zugangsdaten erhalten. Die zwangsweise mitgelieferten Endgeräte sind in einigen Fällen von schlechter Qualität oder haben einen geringen Funktionsumfang. Müssten die Betreiber alle Zugangsdaten herausgeben, könnten die Anwender ein Gerät eigener Wahl einsetzen. Von den großen, überregional tätigen Breitbandanbietern geben derzeit die Telekom, Congstar und 1&1 die Zugangsdaten stets heraus, Vodafone tut dies nur auf Anfrage. (uma)