EMI verklagt Streaming-Dienst Grooveshark

Das Major Label wirft dem Streaming-Dienst Vertragsbruch und Urheberrechtsverletzung vor. Obwohl eine Lizenzvereinbarung bereits gekündigt worden sei, habe Grooveshark weiterhin EMI-Musik auf der Plattform gehabt.

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Musikriese EMI klagt gegen die Streaming-Plattform Grooveshark. Der Vorwurf lautet auf Vertragsbruch und Verletzung von Urheberrechten, wie CNet meldet. In der Klageschrift werde moniert, dass der Streaming-Dienst nach einer im März 2012 beendeten Lizenz-Vereinbarung für den EMI-Musikkatalog weder das Hochladen noch die Verteilung von EMI-Songs über die Plattform unterbunden habe.

Grooveshark hatte laut dem Bericht die Vereinbarung mit EMI 2009 unterzeichnet. Weil der Dienst aber die dort festgelegten monatlichen Zahlungen nicht mehr geleistet habe und auch keine Abrufzahlen, die zur Berechnung der Zahlungssumme benötigt wurden, an EMI weitergab, hatte die Plattenfirma den Vertrag wieder gekündigt.

Der Fall bringt dabei eine juristische Besonderheit mit sich: EMI argumentiere, dass sich Grooveshark diesmal nicht auf die "Safe-Harbor"-Regelung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen könne. Diese bietet US-Providern bei Einhaltung diverser Formalien Schutz vor Klagen der Rechteinhaber, wenn Kunden über die Server der Provider rechtswidrig fremde Werke bereitstellen. Unter anderem müssen die Provider Dateien nach Hinweisen entfernen. Da Grooveshark in der Einigung mit EMI aber erklärt habe, ohne Lizenzen keine EMI-Musik bereitzustellen, greife Safe Harbor laut Ansicht der Plattenfirma hier eben nicht.

Erst im Juli diesen Jahres konnte Grooveshark noch einen juristischen Etappensieg gegen Universal Music erzielen – unter dem Schutz von Safe Harbor. In Deutschland ist der Dienst, der hauptsächlich die von Nutzern hochgeladenen Songs streamt, seit Anfang 2012 nicht mehr verfügbar. (axk)