Bundesdatenschützer gegen Zugriff auf Meldedaten

Der geplante Rund-um-die-Uhr-Zugriff der Behörden auf Bilddaten, die in Passregistern der Meldeämter gespeichert sind, kommt nach Ansicht von Bundesdatenschützer Peter Schaar dem Aufbau einer "zentralen Passfoto-Datei der ganzen Bevölkerung" gleich.

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Von
  • Detlef Borchers

Im Vorfeld einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages zur Änderung des Passgesetzes hat sich Bundesdatenschützer Peter Schaar in einem Interview mit der tageszeitung (taz) gegen die Online-Abfrage von Meldedaten ausgesprochen. Schaar lehnte sowohl den von CDU/CSU befürworteten ständigen Online-Zugriff auf die Daten der insgesamt 5300 Passregister ab, wie auch den Kompromissvorschlag der SPD. Dieser sieht vor, den Online-Zugriff nur nachts und am Wochenende zuzulassen, wenn die Meldeämter nicht besetzt sind.

Derzeit können deutsche Behörden bei Verkehrsdelikten auf die Bilddateien in den Passregistern zugreifen. Auf Anfrage bekommen sie ein Fax oder eine E-Mail mit dem Bild einer Person. Das Verfahren wird angesichts von kurzen Verfallfristen bei Geschwindigkeitsübertretungen angewendet, wenn sich der Halter eines geblitzten Fahrzeugs nicht meldet. Dieses Verfahren soll nach einer Änderung des Passgesetzes auf alle Strafdaten ausgedehnt werden und nach der anstehenden Erweiterung der Passdaten um Fingerabdrücke auch diese biometrischen Merkmale umfassen. Außerdem soll eine durchgängige Online-Abfrage möglich sein.

Gegen die Ausweitung argumentierte der Bundesdatenschützer im Interview, dass mit einem derartigen Online-Zugriff die Begehrlichkeiten wachsen würden. Neben dem Abruf eines Fotos könnte bei fortschreitender Entwicklung der Biometrie-Software auch der umgekehrte Weg einer Bildfahndung in einer zentralen Passfoto-Datei begangen werden. Hierzu seien die neuen, frontal aufgenommenen Bilder des elektronischen Reisepasses besonders geeignet. Zum Vorschlag des Ausbaus einer dezentral vernetzten Fingerabdruck-Datei der ganzen Bevölkerung äußerte der Bundesdatenschützer verfassungsrechtliche Bedenken: "Man kann nicht die Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung erfassen, nur um gelegentlich eine Straftat aufzuklären."

Vor der Bundestagsanhörung haben sich auch die Datenschützer des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein (ULD) zu Worte gemeldet. Unter Verweis auf die Budapester Erklärung zu maschinenlesbaren Ausweis-Dokumenten (PDF-Datei) machen sie darauf aufmerksam, dass die biometrischen Daten im Reisepass ungenügend gesichert seien. So erklärte Johann Bizer, stellvertretender Datenschutzbeauftragter: "Was nutzt mir die Vertrauenswürdigkeit eines deutschen Grenzschützers, wenn ich im Ausland meinen Reisepass nicht nur vorlegen, sondern häufig auch aus der Hand geben muss, in vielen Hotels über Nacht, sodass die biometrischen Merkmale ausgelesen und für andere Zwecke verwendet werden können?"

Aus diesem Grund fordert das ULD ein neues, international abgestimmtes Technik- und Sicherheitskonzept für die elektronischen Reisepässe. Zumindest die Basic Access Control, bei der Daten aus der maschinenlesbaren Zone des ePasses genutzt werden, um auf den Chip des Reisepasses und das gespeicherte Foto zugreifen zu können, muss nach Ansicht der Datenschützer verbessert werden. Außerdem soll der Pass nach dem Prinzip des Faraday'schen Käfigs so ummantelt werden, dass er nicht unbemerkt ausgelesen werden kann. (Detlef Borchers) / (pmz)