IT-Branche befürchtet Wettbewerbsnachteile durch Online-Durchsuchungen

Wenn die Bundesregierung eine obligatorische Hacker-Schnittstelle für Ermittler einführen würde, hätten Internet-Nutzer kein Vertrauen mehr in Sicherheitsprogramme, befürchtet der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 197 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat noch einmal Stellung zu den vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderten Online-Durchsuchungen bezogen. Wenn die Bundesregierung eine obligatorische Hacker-Schnittstelle für Ermittler einführen würde, hätten Internet-Nutzer kein Vertrauen mehr in Sicherheitsprogramme, befürchtet Biktom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Der sehr gute Ruf deutscher Sicherheitsprodukte könnte dadurch schwer beschädigt werden. Für die Anbieter wäre das ein massiver Wettbewerbsnachteil." Auch dürften Computernutzer nicht unter staatlichen Generalverdacht gestellt werden.

Für Unternehmen, die mit sensiblen Informationen umgehen, sei es wichtig, dass sich Privatnutzer und Firmen auf die Vertraulichkeit ihrer Daten verlassen können. "Beim konkreten Verdacht einer Straftat sieht das natürlich anders aus – aber dafür reicht das geltende Recht", meint Rohleder. Beispielsweise könnten PCs bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden. Das sei zwar weniger bequem für die Polizei, höhle aber nicht unnötig Grundrechte aus.

Im Februar hatte der Bitkom das Urteil des Bundesgerichtshofes begrüßt, durch das heimliche Online-Durchsuchungen für unzulässig erklärt wurden. Auf das Urteil Bezug nehmend schreibt nun der Verband, der BGH habe klargestellt, dass bei einer Online-Durchsuchung die Betroffenen während des Zugriffs informiert werden müssten. "Wie das gehen soll, ist noch völlig unklar", kommentiert Rohleder.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(anw)