Schünemann fordert Verbot des Herunterladens von Hassbotschaften

Der niedersächsische Innenminister plädiert nach der Verhaftung eines mutmaßlichen Al-Qaida-Unterstützers für eine schärfere Internetkontrolle und verteidigt die präventive Telekommunikationsüberwachung.

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Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann plädiert nach der Verhaftung eines mutmaßlichen Unterstützers der al-Qaida in Georgsmarienhütte bei Osnabrück für eine schärfere Internetkontrolle. Gleichzeitig verteidigte der CDU-Politiker die präventive Telekommunikationsüberwachung, die mit zur Ergreifung des verdächtigen Irakers Ibrahim R. am gestrigen Dienstag führte. Konkret forderte Schünemann in einem Interview mit der Netzeitung, dass "das Herunterladen von Hassbotschaften aus dem Internet ein eigener Straftatbestand werden sollte." Es sei notwendig, dass nicht nur die Verbreitung von Propaganda durch Terrorbefürworter strafrechtlich verfolgt werden könne. Bestraft werden müssten auch diejenigen, "die sich solche Inhalte aus dem Netz ziehen".

Das Strafmaß will der Innenpolitiker an der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften orientiert wissen. In diesen Fällen drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ob es Ausnahmeregelungen etwa für Medienforscher geben soll, die Propaganda wissenschaftlich analysieren, ließ Schünemann offen. Unklar bleibt bei seiner Forderung auch, wie die für eine effiziente Verfolgung der Downloads erforderliche komplette Überwachung des Abrufs einzelner Netzinhalte und des Nutzerverhaltens praktisch erfolgen soll. Generell unterstützte Schünemann allein die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, das Internet schärfer auf Hetzpropaganda hin kontrollieren zu lassen. "Wir müssen im Internet genauso Streife gehen wie auf der Straße", schloss sich der Landespolitiker seinem Parteikollegen an. Acht Spezialermittler sollen allein im niedersächsischen Landeskriminalamt das Internet künftig verstärkt nach islamistischer Propaganda durchsuchen.

Das Internet wird von Islamisten seit längerem geschickt genutzt, um etwa audiovisuelle Botschaften, Enthauptungsvideos oder eigene Online-Magazine direkt an Sympathisanten und Interessierte zu bringen. In jüngster Zeit haben sich auch Bewegtbilder von Aufnahmen irakischer Widerstandskämpfer mit Angriffen auf US-Truppen rund um Bagdad auf Videoseiten wie YouTube oder Google Video breit gemacht. Verfassungsschützern zufolge verlagert sich der radikale Islamismus zunehmend von den Moscheen in den Cyberspace. Der hierzulande festgenommene Iraker wird nun verdächtigt, seit gut einem Jahr von einem Laptop in seiner Wohnung aus über das Internet Audio- und Videobotschaften von Terrorfürsten aus dem Umfeld der al-Qaida verbreitet zu haben. Damit soll er die terroristischen Ziele und Aktivitäten der Gruppe maßgeblich gefördert haben. Für die Ermittler hierzulande ist es der erste Fall, in dem einem Internetnutzer eine Tätigkeit quasi als Lautsprecher des islamistischen Terrors nachgewiesen werden soll.

Schünemann hatte am gestrigen Dienstag in Hannover betont, Ibrahim R. sei schon vor längerer Zeit im Zuge eines anderen Terror-Ermittlungsfalls aufgefallen, in dem er aber nicht als Beschuldigter gegolten habe. Trotzdem bewachten ihn Fahnder ein Jahr lang – anfangs auch mit Hilfe der heftig umstrittenen präventiven Telekommunikationsüberwachung. Dieser erweiterten Möglichkeit zum "kleinen Lauschangriff" im niedersächsischen Polizeigesetz setzte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2005 deutliche Grenzen. Schünemann sieht aber weiterhin einen Spielraum für das vorausschauende Überwachen, wenn dieses allein auf "Extremismus und Terrorismus" beschränkt bleibe. Sein Ministerium habe bereits einen Göttinger Staatsrechtler beauftragt, eine entsprechende Formulierung für einen neuen Gesetzentwurf zu finden. Den Karlsruher Richtern wirft der CDU-Politiker vor, "das Aufspüren von islamistischen Terroristen nicht gerade erleichtert" zu haben. Das sei bedauerlich, "weil eine effektive Terrorbekämpfung erschwert wird".

Unions-Vizefraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) nutzte die Verhaftung des 36-jährigen Irakers, um erneut auf die schnelle Einführung der in ihren Ausmaßen noch heftig umstrittenen Anti-Terror-Datei zu drängen. Seiner Meinung nach muss man davon ausgehen, dass das inländische Gefährdungspotenzial größer sei, als von vielen vermutet. Gerade beim Kampf gegen den Terrorismus sei eine "ständige, reibungslose und verantwortungsvolle Zusammenarbeit" aller Sicherheitsbehörden unerlässlich. Unterdessen kann Schäuble offenbar mit zusätzlichem Geld für seine neuen Vorhaben im Kampf gegen den Terrorismus rechnen. Laut Medienberichten sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ihm für die nächsten drei Jahre eine Aufstockung des Etats um 132 Millionen Euro zu. Jeweils 44 Millionen Euro sollen dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zukommen. Mit dem Geld könnte Schäuble etwa die von ihm ins Spiel gebrachte "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) ins Leben rufen. (Stefan Krempl) / (jk)