Neue Zahlen zu "Homepage-Überwachungen" durch das BKA

Das Bundeskriminalamt hat zwischen 2001 und 2008 in 38 Fällen auf der eigenen Webseite IP-Adressen von Besuchern gespeichert und ausgewertet sowie Polizeistellen der Länder in weiteren 138 Fällen Amtshilfe geleistet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 57 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat zwischen 2001 und 2008 in 38 Fällen IP-Adressen von Besuchern der BKA-Website gespeichert und ausgewertet sowie Polizeistellen der Länder in weiteren 138 Fällen Amtshilfe bei der sogenannten Homepage-Überwachung geleistet. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Eine Auflistung der einzelnen Maßnahmen sei aber nicht mehr möglich, da diese Informationen nicht aufbewahrt werden müssten und bereits gelöscht worden seien.

Das Innenministerium hält diese umstrittene Form der Überwachung nach wie vor für ein bei der Strafverfolgung hilfreiches Instrument. Bei einer Vielzahl von Homepage-Überwachungen hätten sich "wertvolle Hinweise" ergeben, "die auf anderen Wegen nicht erlangt worden wären", heißt es in dem Schreiben. So hätten dadurch etwa der Mord an einer 8-Jährigen in Gießen 2001, die Erpressung des Metro-Konzerns 2002 sowie ein Doppelmord an zwei 11 und 9 Jahre alten Geschwistern in Stolberg 2003 aufgeklärt werden können.

Die "anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen" von Besuchern der Homepage des Bundeskriminalamtes (BKA) war 2007 im Rahmen der Fahndung nach Mitgliedern der "militanten gruppe" publik geworden. Das Innenressort stützte ein solches Vorgehen in Form einer "ersten Ermittlungsmaßnahme" auf die kriminalistische Erfahrung, "dass sich Täter insbesondere bei Straftaten, die ein großes öffentliches Interesse geweckt haben, regelmäßig über den Fortgang der Ermittlungen informiert haben". Vergangene Woche hatte die Frankfurter Rundschau berichtet, dass das BKA 2006 auch im Zusammenhang mit den Morden der rechtsextremen terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) Zugriffe auf eine eigens eingerichtete Fahndungsseite überwacht hatte.

Berliner Gerichte hatten den Behörden 2007 untersagt, über ihre Webseiten personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden, da mit ihnen eine Identifizierung von Nutzern durch eine Zusammenführung von Informationen vielfach recht einfach möglich sei. Damals hatte der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktive Jurist Patrick Breyer gegen das Bundesjustizministerium geklagt. Gegenüber netzpolitik.org bestätigte das BKA, dass die Behörde "keine neuen Homepage-Überwachungen initiiert" habe. Ende 2007 hatte die Mehrzahl der Bundesministerien trotz der gegenläufigen Urteile noch IP-Adressen von Homepage-Besuchern aufbewahrt. (vbr)