Deutsche Bahn unterliegt bei Domain-Streit

Die Deutsche Bahn ist mit einer Klage um die Internet-Domain "fahrplan.de" gescheitert.

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Von
  • Axel Kossel

Das Landgericht Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der sich die Deutsche Bahn AG die Internet-Domain www.fahrplan.de sichern wollte. Der Richter begründete das Urteil (AZ 31 0 513/99) im Wesentlichen damit, dass der Begriff "Fahrplan" keineswegs ausschließlich der Deutschen Bahn zugeordnet werden kann. Der Begriff sei marken- und namensrechtlich nicht geschützt. Der Bahn entstünde durch die Vergabe der Domain an einen anderen Betreiber keine Nachteile.

Die Domain gehört der Filderstädter Web-Service-Agentur "creactiv", die seit geraumer Zeit im Internet einen Reiseauskunftsdienst zu Fahrplänen von U-Bahnen, S-Bahnen, Bussen und auch der Deutschen Bahn unterhält. Sie erhielt durch einen Rechtsanwalt die Aufforderung, der Deutschen Bahn die URL unverzüglich per Unterschrift anspruchslos abzutreten. Gleichzeitig wären 3500 Mark Anwaltskosten fällig geworden. (ad)