Neue Runde im Streit um "Stadtinfo"

Das Landgericht Braunschweig hat eine Einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Begriffs "Stadtinfo" abgelehnt.

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Von
  • Angela Meyer

Das Landgericht Braunschweig hat einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Begriffs "Stadtinfo" zurückgewiesen und für den 21. Dezember eine mündliche Verhandlung angesetzt. Der Markenstreit um den Begriff "Stadtinfo" geht damit in eine neue Runde (siehe auch c't 24/99, S. 210). Die Firma Baldermann, der derzeitige Betreiber der Web-Site www.stadtinfo.de, hatte sich den Begriff 1997 markenrechtlich schützen lassen und seither die Verwendung im Internet mit Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen blockiert.

Anfang November erhielt auch die Firma K&K Internet eine Abmahnung. Das Unternehmen verwendet den Begriff bei der Gestaltung der Web-Site der Stadt Radolfzell. Ebenso wie andere Betroffene war K&K der Meinung, dass es sich dabei um einen allgemein gebräuchlichen Begriff handelt. "Wir haben die Abmahnung abgelehnt und gemeinsam mit der Stadt Radolfzell einen Rechtsanwalt beauftragt, der sofort eine Schutzschrift beim zuständigen Landgericht Braunschweig hinterlegt hat", erklärt K&K-Inhaber Ulli Kreibig. Als der Markeninhaber einen Antrag auf Einstweilige Verfügung stellte, lag dem Gericht diesmal mit der Schutzschrift auch eine Erklärung der Gegenseite vor, die sich im wesentlichen auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes München stützte.

Dort war bereits am 26. Februar 1998 entschieden worden, das "Infobahn" ein allgemein gebräuchlicher Begriff ist, dessen Nutzung aus markenrechtlichen Gründen nicht untersagt werden kann. Eine Firma hatte dieses Wort in einem Werbetext als Synonym für Netzwerkverbindungen verwendet, nicht aber als Produktnamen benutzt. K&K-Rechtsanwalt Hans Peter Geiger hält dies für vergleichbar mit dem Streit um die Nutzung des Begriffs "Stadtinfo". Was den Ausgang der mündlichen Verhandlung angeht, ist Geiger optimistisch: "Wenn das Gericht keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Antragsinhalts gehabt hätte, hätte es die einstweilige Verfügung erlassen müssen."

Unterdessen hat Baldermann auf Betreiben des Rechtsanwalts Günter von Gravenreuth die Teillöschung der Marke "Stadtinfo" für die Dienstleistung "Rechtsberatung und -vertretung" beantragt. (anm)