Datenschützer kritisiert neue Nutzungsbedingungen von CouchSurfing.org

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat nach zahlreichen Beschwerden deutscher Reisender die zuständige US-Aufsichtsbehörde auf Missstände bei den Geschäftsbedingungen der Bettenbörse hingewiesen.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat nach zahlreichen Beschwerden deutscher Reisender die Reiseplattform CouchSurfing.org ins Visier genommen. In einem Schreiben an die zuständige US-Aufsichtsbehörde, die Federal Trade Commission (FTC), verweist der deutsche Datenschützer auf Missstände in den für den 14. September angekündigten Änderungen der Nutzungsbedingungen der Bettenbörse. Diese seien "inakzeptabel", hält Schaar in der Eingabe fest. Mitglieder des sozialen Netzwerks, die auf der Suche nach einer kostenlosen Bleibe seien, würden damit genötigt, fortan "auf jegliche Kontrolle über ihre Daten zu verzichten".

Nach den überarbeiteten Geschäftsbedingungen erteilen Nutzer dem bereits früher in die Kritik geratenen Unternehmen, das auch über die Domain CouchSurfing.com erreichbar ist, durch das Hochladen von Inhalten wie Nachrichten, Fotos oder persönlichen Daten eine umfassende und unwiderrufliche Erlaubnis zu einer quasi unbegrenzten Verwendung dieser Inhalte. Zudem räume sich die als nicht gewinnorientiert geltende US-Firma das Recht zur Datenweitergabe an Dritte ein, moniert der deutsche Datenschützer. Die Reiseplattform behalte es sich auch vor, Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen jederzeit weiter ändern zu können, ohne ihre Mitglieder darüber gesondert informieren zu müssen.

Schaar sieht in dem Fall auch einen Grund dafür, die geplante EU-Datenschutzreform rasch über die Bühne zu bringen. Dabei sei sicherzustellen, "dass der Datenschutz europäischer Nutzer auch dann gewährleistet ist, wenn Internetdienste aus einem Drittstaat angeboten werden". Das im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehene "Marktortprinzip" würde Praktiken, wie sie CouchSurfing an den Tag lege, einen Riegel vorschieben. Aktuell sei deutsches beziehungsweise europäische Datenschutzrecht dagegen nicht anwendbar, da das "Gastfreundschaftsnetzwerk" von einem Unternehmen mit Sitz in den USA ohne Niederlassungen in Europa betrieben werde.

CouchSurfing.com hat eigenen Angaben zufolge 4,8 Millionen Mitglieder in über 90.000 Städten auf der ganzen Welt, wobei Deutschland nach den USA das Land mit den meisten Nutzern ist. Das System des Netzwerks, sich gegenseitig kostenlos Unterkunft zu gewähren und das dadurch entstehende Vertrauens- und Sicherheitsbedürfnis legen es dabei nahe, dass die Mitglieder ein detailliertes Profil mit personenbezogenen Daten, persönlichen Vorlieben und Interessen sowie Fotos erstellen. Einen ähnlichen Ansatz verfolgen der vom Dresdner Veit Kühne gestartete Hospitality Club oder etwa die Seiten GlobalFreeloaders und BeWelcome. Als von vornherein geschäftstüchtiger präsentieren sich jüngere, auf Vermietungen spezialisierte Portale für Privatübernachtungen wie Airbnb, 9flats oder Wimdu. (jk)