StudiVZ: Kein Verkauf von Nutzerdaten

Das Berliner Unternehmen StudiVZ widerspricht Berichten, wonach es in Zukunft die Daten seiner Nutzer an Firmen verkaufen will. Dennoch melden Datenschützer Bedenken an.

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Von
  • Torsten Kleinz

Für großes Medienecho sorgten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Studentenportal StudiVZ derzeit an seine mehr als vier Millionen Mitglieder verschickt. So kritisiert die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz: "StudiVZ macht jetzt genau das, wo vor Datenschützer immer gewarnt haben. Mit Sorge hat die FDP-Bundestagsfraktion in letzter Zeit beobachtet, dass sich ein neuer Trend bei privaten Suchmaschinen, aber auch sozialen Netzwerken abzeichnet: Daten der Nutzer sammeln, Profile erstellen und anschließend möglichst viel Geld damit verdienen."

StudiVZ-Chef Marcus Riecke stellt klar, StudiVZ verkaufe keine Nutzerdaten seiner Mitglieder an Dritte. "Dies wird sich auch durch die Einführung der neuen AGB und Datenschutzregelungen nicht ändern." In der Tat findet sich in den neuen AGB kein entsprechender Passus. Dennoch raten Datenschützer zur Vorsicht. Im Gespräch mit heise online erklärt der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alexander Dix: "Selbst wenn die Daten nicht veräußert werden, unterliegen sie gesetzlichen Einschränkungen."

Seine Behörde befinde sich seit längerem in Gesprächen mit dem Unternehmen. So hatten die Datenschützer nach Beschwerden über mangelnde Datensicherheit StudiVZ kritisch unter die Lupe genommen. Als die Pläne zum Start von personenbezogener Werbung bekannt wurden, schickte die Behörde abermals einen Fragebogen an die Studentenplattform. Über die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen äußert sich Dix positiv. So habe StudiVZ auf Anregung seiner Behörde die Verlinkung von Fotos auf befreundete Nutzer beschränkt. Noch nicht geklärt sei aber zum Beispiel die Frage, wie StudiVZ das Recht auf das eigene Bild wirksam umsetzen könne.

Zu den neuen AGB konnte sich Dix noch nicht äußern, da sie der Behörde noch nicht offiziell vorlagen. Die Frage des Datenschutzes ist bei sozialen Plattformen sehr komplex. So steht es in Frage, ob die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes oder des Telemediengesetzes Anwendung finden. Den Nutzern rät Dix allgemein zu Vorsicht. "Jeder, der sich bei solchen Angeboten registriert, sollte sich genau informieren, für welche Zwecke seine Daten genutzt werden", rät Dix. Die Unternehmen müssten auf entsprechende Nachfragen reagieren, wie das Beispiel Facebook gezeigt habe. Das Bewusstsein der Benutzer für die Brisanz der persönlichen Daten in sozialen Netzen sei wenig ausgeprägt: "Solche Fragen müssten heute in der Schule thematisiert werden", sagt Dix.

In den AGB hatte sich StudiVZ auch das Recht eingeräumt, den Nutzer über SMS oder Instant Messenger Werbung zuzusenden. Auf Nachfrage von heise online teilte Unternehmenssprecher Dirk Hensen mit, dass es noch keine Pläne gebe, die eigentlich zur Kommunikation unter den Mitgliedern gespeicherten Kontaktdaten auch für Werbe-Aktionen zu nutzen. Die Werbung werde nach wie vor nur im Web-Portal selbst eingeblendet. Mit den neuen Geschäftsbedingungen sei es möglich, die Werbung zielgenauer einzusetzen. "Zur Adressierung der Werbung nutzen wir vier Kriterien: Alter, Geschlecht, Wohnort und Fachrichtung", erläutert Hensen. Anhand dieser Daten sollen Werbetreibende die für sie interessanten Zielgruppen ansprechen können. "So hat bei uns der Besitzer eine Pizzeria aus Aachen angefragt, ob er Werbung nur bei Aachener Studenten anzeigen kann", sagt Hensen. Ab Januar sei dies möglich. (Torsten Kleinz) / (anw)