Österreichs Regierung legt Gesetz für Verbindungsdatenspeicherung vor

Jederman kann seine Meinung zum österreichischen Gesetzesentwurf zur Speicherung der Telekommunikations-Verbindungsdaten abgeben. Mit der TKG-Novelle wird wie in Deutschland die einschlägige EU-Richtlinie umgesetzt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 35 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) möchte die österreichische Bundesregierung ähnlich wie die deutsche Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz novellieren. Eine entsprechende Regierungsvorlage ist nun in Begutachtung gegangen und wurde auf der Website des Verkehrsministeriums veröffentlicht. Jedermann kann dem Ministerium bis 21. Mai eine Stellungnahme zum Entwurf übermitteln.

Ab 1. September soll die Vorratsspeicherung für Telefoniedaten einschließlich elektronischer Post (E-Mail, Kurznachrichten, Instant Messaging, etc.) sowie von Diensten "mit Zusatznutzen" für sechs Monate vorgeschrieben werden. Elektronische Post ist dabei "jede über ein öffentliches Kommunikationsnetz verschickte Text-, Sprach-, Ton- oder Bildnachricht, die im Netz oder im Endgerät des Empfängers gespeichert werden kann, bis sie von diesem abgerufen wird". Unter "Dienst mit Zusatznutzen" versteht der Gesetzgeber "jeden Dienst, der die Bearbeitung von Verkehrsdaten oder anderen Standortdaten als Verkehrsdaten in einem Maße erfordert, das über das für die Übermittlung einer Nachricht oder die Fakturierung dieses Vorgangs erforderliche Maß hinausgeht". Die in der Richtlinie ebenfalls vorgesehene Speicherung anderer Internet-Daten muss bis Mitte März 2009 umgesetzt werden und soll in einer separaten Novelle geregelt werden.

In der Erläuterung überrascht die Regierung mit der Angabe, dass die "Speicherverpflichtung ausschließlich Daten betrifft, die bereits derzeit für Verrechnungszwecke gespeichert werden". Die Mobilfunk-Netzbetreiber dürften anderer Ansicht sein. Denn viele alsbald speicherpflichtige Daten sind für die Abrechnung in der Regel irrelevant: Standort des Anrufers, Standort des Angerufenen (Cell-ID), Rufweiterleitungen von gerufenen Anschlüssen aus, die IMEI-Nummern der beteiligten Endgeräte oder Daten über nicht zustande gekommene oder kostenlose Gespräche. Teilweise ist die dann vorgeschriebene Speicherung bisher sogar ausdrücklich verboten, etwa von Verbindungsdaten bei Flatrates. Dass die Datenhortung nicht billig wird, weiß aber auch die Regierung: "Die Höhe der Mehrkosten ist nicht vorhersehbar." Alle beabsichtigten Gesetzesänderungen mit der Liste der hinkünftig für sechs Monate zu speichernden Informationen, den Auskunfts- und Reportpflichten sowie den Strafbestimmungen sind online in einer PDF-Datei einzusehen.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und bei der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Daniel AJ Sokolov) / (jk)