Schlussplädoyers im Microsoft-Prozess
Im Anti-Trust-Verfahren gegen Microsoft werden heute die Schlussplädoyers gehalten.
Im Anti-Trust-Verfahren gegen Microsoft werden heute die Schlussplädoyers gehalten. Eine außergerichtliche Einigung scheint damit unwahrscheinlicher denn je. Richter Thomas Penfield Jackson hatte gegenüber den Anwälten der Kontrahenten angeboten, den Termin für die Schlussplädoyers zu verschieben, falls es bei den außergerichtlichen Verhandlungen zu substanziellen Fortschritten kommen sollte; die Einhaltung des im letzten Herbst festgelegten Zeitplans deutet aber auf das Gegenteil hin. Auch die von einem Gates-Kommentar ausgelösten Spekulationen über eine mögliche Freigabe des Windows-Quellcode haben die Verhandlungen offensichtlich nicht voran gebracht.
Mit einem ersten Urteilsspruch kann schon in wenigen Wochen gerechnet werden. Jackson wird aber auch den letzten Akt dieses Justizkrimis noch einmal spannend gestalten: Zunächst wird er, analog zur Beweiswürdigung, die juristischen Folgerungen verkünden. In den "Conclusions Of Law" wird festgehalten, inwieweit Microsoft gegen die Anti-Trust-Gesetze verstossen hat. Erst im letzten Schritt werden dann die möglichen Sanktionen gegen Microsoft festgelegt. Die Strafe für Microsoft ist allerdings weiterhin Gegenstand heftiger Diskussionen zwischen dem US-Justizministerium und den Vertretern der 19 Bundesstaaten. Das Spektrum der diskutierten Sanktionen reicht immer noch von Auflagen bezüglich Vertragsgestaltung und Geschäftspolitik bis zu einer Aufspaltung des Software-Riesen. Spätestens bis zum Zeitpunkt des ersten Urteilsspruchs müssen sich die Kläger auf eine einheitliche Forderung geeinigt haben. (wst)