Mehr Datenschutz bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II

Der Bundesdatenschutzbeauftragte atmet auf: Drei Jahre nach der Beanstandung "erheblicher datenschutzrechtlicher Mängel" beim Programm A2LL zur Hartz-IV-Berechnung seien diese nun endlich beseitigt worden.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar atmet auf: Drei Jahre nach der offiziellen Beanstandung "erheblicher datenschutzrechtlicher Mängel" beim Programm A2LL zur Berechnung des Arbeitslosengelds II (ALG II) seien diese nun endlich beseitig worden. Dieses Resümee zog der Datenschützer nach einem Kontrollbesuch seiner Dienststelle bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Die für die Hartz-IV-Leistungsberechnung genutzte Software verfüge nun "über die von mir angemahnten, längst fälligen datenschutzrechtlichen Mindeststandards", freut sich Schaar. Insbesondere zählt er dazu "klar definierte, abgestufte Zugriffsberechtigungen".

Angesichts des bundesweit möglichen Zugangs auf die zum Teil äußerst sensiblen Sozialdaten aller Leistungsempfänger pochte der oberste Hüter der Privatsphäre der Nation vor allem an diesem Punkt auf Einschränkungen. Jetzt sei sichergestellt, dass die rund 40.000 Mitarbeiter der Bundesarbeitsagentur nur auf die Informationen zugreifen können, die für die jeweilige Sachbearbeitung erforderlich sind. Zudem werde die bundesweite Nutzung auf den Datenbestand nun "lückenlos protokolliert". Schaar betonte weiter, dass beim Datenschutz auch die für Hartz-IV zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) gefragt seien, die ihren einzelnen Beschäftigten in eigener Verantwortung die nötigen Befugnisse übertragen. Hier sei es Aufgabe der Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Umsetzung der Regeln vor Ort zu überprüfen.

Die krisengeschüttelte Software A2LL beziehungsweise das Projekt ALG II hatten 2004 einen Big Brother Award erhalten. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte daraufhin zwar rasch Abhilfe versprochen, die Prioritäten aber zunächst auf die Lauffähigkeit der Basisfunktionen des immer wieder fehleranfälligen Programms gesetzt. Die Grünen hatten 2006 erneut Auskunft über die Datenschutzprobleme bei A2LL gefordert. Der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände setzte sich wenig später generell für dezentrale Alternativen zu der Software ein. (Stefan Krempl) / (jk)