Bundeskabinett bringt E-Government-Gesetz auf den Weg

Der Entwurf für das E-Government-Gesetz hat nun auch das Bundeskabinett passiert. Er sieht viele Verwaltungsmodernisierungen vor, unter anderem sollen De-Mail und der elektronische Ausweis vorangebracht werden.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das E-Government-Gesetz auf den Weg gebracht, wie der Behördenspiegel berichtet. Das Vorhaben sieht vor, die Verwaltung breit zu modernisieren; es sollen De-Mail und der elektronische Personalausweis (nPA) unterstützt und Open Data gefördert werden.

Beispielsweise soll die so genannte Schriftformerfordernis verändert werden: Neben der elektronischen Signatur sollen auch De-Mail und eID-Funktion des neuen Personalausweises als gleichwertig zur Unterschrift per Hand behandelt werden. Eine absenderbestätigte De-Mail würde also als unterschrieben gelten, ebenso ein Webformular, wenn sich der Nutzer mit elektronischem Ausweis identifiziert. Die Bundesbehörden sollen verpflichtet werden, De-Mail zu akzeptieren und die Identifizierung mit dem neuen Personalausweis anzubieten.

Amtliche Bekanntmachungen sollen parallel auch immer in digitaler Form erscheinen – und im Sinne von Open Data in maschinenlesbarer Form im Netz stehen. Nicht zuletzt sollen auch die Weichen für elektronische Bezahlverfahren und Nachweise gestellt werden und die Bundesbehörden zum Umstieg auf elektronische Aktenführung angehalten werden. Laut Behördenspiegel ließ sich der Plan, Widersprüche per normaler E-Mail zuzulassen, nicht komplett durchsetzen. Dies sieht der Entwurf jetzt nur in der Abgabenordnung vor, also in steuerrechtlichen Fragen.

Der E-Postbrief soll laut Behördenspiegel in dem Gesetzentwurf nicht als anerkannte Alternative für die Schriftform aufgeführt sein – ein klarer Dämpfer für die Deutsche Post. Ihr bliebe als Alternative dann wohl nur die Zertifizierung als De-Mail-Anbieter.

Der Aufwand für die Umsetzung aller Vorhaben wird dem Bericht zufolge auf etwa 687 Millionen Euro geschätzt. Dem sollen nach 30 Jahren jedoch jährliche Kosteneinsparungen von rund einer Milliarde Euro gegenüberstehen. Nachdem das Gesetz nun in den Ministerien diskutiert und vom Kabinett verabschiedet worden ist, muss es noch dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden. Die Verkündung ist dann für 2013 geplant. (axk)