Bund und Bitkom verabschieden neue IT-Einkaufsbedingungen
Beim EVB-IT-Systemvertrag, der Einkaufsbedingungen für IT-Produkte der öffentlichen Hand regelt, haben der Branchenverband Bitkom und das Bundesinnenministerium neue Konditionen ausgehandelt.
Mit dem Segen des Branchenverbandes Bitkom hat das Bundesinnenministerium (BMI) die aus dem Jahr 2007 stammenden "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) neu aufgelegt. Speziell der damals neu eingeführte EVB-IT-Systemvertrag (PDF-Datei), der die Einkaufsbedingungen bei der Beschaffung von Hardware, Software sowie Integrations- und anderen Leistungen von nur einem Anbieter durch die öffentliche Hand regelt, stand seither in der Kritik der Privatwirtschaft und des Bitkom. Die Industrie sah den IT-Einkäufer zu Lasten der IT-Branche bevorzugt – beispielsweise im Hinblick auf die Haftungsbestimmungen.
In der nun vorgestellten neuen Fassung wurden "differenziertere Regelungen zu den Nutzungsrechten und eine gesonderte Haftungshöchstsumme für den Systemservice" vereinbart. Für Bundesbehörden sind die EVB-IT verbindlich, andere Bereiche der öffentlichen Hand bedienen sich aber häufig ebenfalls dieser in verschiedenen Musterverträgen zusammengefassten Konditionen.
Angesichts eines jährlichen Beschaffungsvolumens von rund 18 Milliarden Euro durch die öffentliche Hand sei mit dem neu geregelten EVB-IT-Systemvertrag die "Voraussetzung für einen rechtssicheren Einkauf sowie ein transparentes Vergabeverfahren" gesichert, betonten BMI-Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe und Bitkom-Präsident Dieter Kempf anlässlich der Veröffentlichung der Einkaufsbedingungen. (map)