Schwere Bedenken gegen EU-weite Strafvorschriften für Raubkopierer

In einer Anhörung im EU-Parlament haben Experten die Notwendigkeit einer Harmonisierung strafrechtlicher Regelungen zur Verfolgung von Urheber-, Marken- oder Patentdelikten grundsätzlich in Frage gestellt.

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Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments haben Experten am gestrigen Dienstag die Notwendigkeit einer Harmonisierung strafrechtlicher Regelungen zur Verfolgung von Urheber-, Marken- und Patentdelikten in der EU prinzipiell in Frage gestellt. Reto Hilty etwa, Geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum in München, meldete "erhebliche Zweifel" daran an, ob eine Vereinheitlichung der Strafvorschriften gegen Urheberrechts- und Patentverletzer sowie Produktpiraten über den derzeit bestehenden Rechtsstand hinaus für die Verwirklichung des Binnenmarkts "erforderlich und geeignet" sei. Der Handel mit Waren und Dienstleistungen werde jedenfalls auch ohne eine entsprechende Richtlinie wohl kaum erschwert und der Hinweis auf die Existenz von Piraterieware in einzelnen Mitgliedsstaaten sei europarechtlich nicht relevant. Bei Marken- und Urheberrechtspiraterie verwies Hilty ferner auf die bereits bestehenden weit reichenden Vorschriften aus dem TRIPS-Abkommen der WTO, die für die EU-Länder verbindlich seien. Darauf noch eins drauf zu satteln, mache keinen Sinn.

Die EU-Kommission hatte im Sommer zunächst ein zweigleisiges Verfahren eingeleitet. Mit dem Entwurf (PDF-Datei) für eine Richtlinie über "strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum" wollte sie alle vorsätzlich "in gewerblichem Umfang" begangenen Verletzungen an geistigen Eigentumsrechten EU-weit kriminalisieren. Gleichzeitig sollte der EU-Rat mit einem von der Kommission vorgezeichneten ergänzenden Rahmenbeschluss drakonische Geld- und Haftstrafen festlegen. Derlei Kompetenzaufteilungen zwischen den Instanzen schob der EU-Gerichtshof Mitte September aber einen Riegel vor. Die Kommission entschloss sich Ende November daher zu einem Neustart.

Eine grundsätzliche Befugnis zur Harmonisierung strafrechtlicher Aspekte geistigen Eigentums wollte Hilty Brüssel nicht absprechen. Das Instrument des Rahmenbeschlusses stehe aber nicht zur Verfügung, da die Materie durch eine Richtlinie allein harmonisiert werden könnte. Dazu müssten wiederum Verzerrungen im Verhältnis zwischen den Mitgliedsstaaten auftreten, die der Sachverständige nicht ausmachen konnte. Auch eine Rolle dabei spiele, dass in vielen EU-Ländern wie Deutschland die bereits "gut ausgebauten" strafrechtlichen Regelungen bei Verstößen gegen den gewerblichen Rechtsschutz in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle spielen würden. Im Patentrecht kämen Strafurteile kaum vor, auch im Marken- und Urheberrecht hätten sie nur eine marginale Bedeutung. Vor der Einführung neuer gesetzlicher Mittel müsse die Kommission ferner zunächst die Auswirkungen der "zivilrechtlichen Harmonisierung" prüfen, die Brüssel mit der Verabschiedung der umstrittenen ersten Durchsetzungsrichtlinie 2004 auf den Weg brachte.

Hilty warnte gleichzeitig im Einklang mit Kritikern aus Industrie und Zivilgesellschaft vor den Folgen der bislang vorgesehenen Regelungen. Er gab zu bedenken, dass von den strafrechtlichen Maßnahmen ein noch stärkeres Bedrohungs- und Missbrauchspotenzial ausgehe als von den zivilrechtlichen. Eine Harmonisierung müsse sich daher "auf Fälle eindeutiger Piraterie" beschränken. Dazu sei die Fassung des Tatbestands mit dem Begriff des "gewerblichen Umfangs" von Rechtsverletzungen nicht ausreichend. Auch gegen die geplanten gemeinsamen Investigationsteams mit Industrievertretern erhob der Rechtsexperte Einspruch. Er erinnerte daran, dass jegliche Strafverfolgungshandlung eine "hoheitliche Maßnahme" sein müsse. Mitwirkungsbefugnisse Privater seien daher "auf prozessuale Möglichkeiten wie Akteneinsichtsrechte" zu beschränken.

Andere Sachverständige wie Thomas Vinje von der Kanzlei Clifford Chance oder Jim Murray, Direktor der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC, stießen ins gleiche Horn wie Hilty und lehnten die Folgerichtlinie ab. Sie verwiesen unter anderem auf die besondere Gefahr, das Patentrecht in die Gesetzgebung einzubeziehen, und warnten vor einer "Kriminalisierung von Alltagsaktivitäten" der Nutzer. Vertreter der Kommission wollten sich zum weiteren Vorgehen nicht äußern, während die anwesenden Abgeordneten des Rechtsausschusses dem Vorhaben distanziert gegenüberstanden.

"Wir müssen endlich auch die Rechte der Verbraucher formulieren und uns nicht nur um den Schutz von Oligopolen kümmern", erklärte die grüne Parlamentarierin Eva Lichtenberger gegenüber heise online. Es sei bemerkenswert gewesen, dass die überwiegende Zahl der Experten Zweifel an überkommenen Dogmen über den Zusammenhang von Innovationskraft und der Verschärfung geistiger Eigentumsrechte äußerten. Der Kommission empfiehlt die Österreicherin, den Entwurf ganz zurückzuziehen oder komplett zu überarbeiten. Ein einfaches "Herumdoktern" daran komme nicht in Frage.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (anw)