Bundesrat billigt elektronisches Handelsregister
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag ein bereits vom Bundestag beschlossenes Gesetz gebilligt. Vom kommenden Jahr an können wichtige Unternehmensdaten im Internet abgerufen werden.
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz über elektronische Handelsregister (EHUG, PDF-Dokument) gebilligt. Damit können vom kommenden Jahr an wichtige Unternehmensdaten per Internet unter unternehmensregister.de abgerufen werden. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren bleiben parallel dazu die Pflichtveröffentlichungen in Tageszeitungen erhalten. Bayern kritisierte diese Übergangsfrist als zu kurz, den mittelständischen Zeitungsverlagen bleibe zu wenig Zeit.
Die Zeitungsverleger hatten den Entwurf seinerzeit als Schlag gegen die Interessen von Bürgern und Mittelstand kritisiert. Der Gesetzgeber wolle das breit genutzte, privatwirtschaftliche System zu Gunsten eines staatlichen Monopols aufgeben, erklärte der Bundesverband BDZV. Spätestens Ende 2009 sollen die Handelsregister-Informationen nur noch über die staatliche Internet-Plattform erreichbar sein. Notwendig sei aber eine Verknüpfung von gedruckter Information und Online-Inhalten, wie sie bereits von vielen Zeitungen angeboten werde. (dpa) / (vbr)