US-amerikanische Whois-Regeln erstmals vor Gericht

Der Webmaster der Seite Point-Counterpoint-City klagt gegen die Verpflichtung, seinen Namen, seine Privatadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse im Whois von Neustar veröffentlichen zu müssen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 246 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert

Der Webmaster der Seite Point-Counterpoint-City hat den US-amerikanischen Telekomregulierer National Telecommunicaton and Information Association (NTIA), das US-Handelsministerium und die .us-Registry Neustar verklagt. Vor einem Gericht in Alexandria klagt Robert Peterson gegen die Verpflichtung, seinen Namen, seine Privatadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse im Whois von Neustar veröffentlichen zu müssen.

Bisher hatte Peterson eine vom US-Registrar GoDaddy angebotene Proxylösung genutzt, die ihm erlaubte, anonym zu publizieren. Auf seiner Webseite stellt der Kläger seine Meinung zu kontroversen Themen zur Debatte, heißt es in der Klageschrift. Ohne die bislang zugesicherte Anonymität könnte er das in dieser Form nicht tun. Daher beruft sich Peterson auf den ersten Zusatz zur US-Verfassung (First Amendment), der die Meinungsfreiheit garantiert.

Die NTIA hatte Anfang 2005 den .us-Registry-Betreiber Neustar dazu aufgefordert, anonyme Registrierlösungen über Proxy zu unterbinden. Namen und Adressen der Webmaster sollten im Volltext aufgeführt werden. Begründet wird dies mit Bedürfnissen der Strafverfolger und dem Vorgehen von Marken- und Urheberrechtsinhabern gegen Piraten. Neustar hatte daraufhin seine Verträge mit den Registraren neu gefasst. Vergangenen November wurde Peterson von GoDaddy schließlich die Frist gesetzt: entweder sollten seine Daten veröffentlicht werden oder aber die Registrierung würde zum 28. Januar gelöscht. Durch die Klage bleibt die Webseite nun erst einmal online. GoDaddy kündigte gegenüber dem US-Blatt Washington Internet Daily an, man werde jetzt das Gerichtsurteil abwarten, bevor man die 10.000 Webmaster-Adressen, die den Domain by Proxy-Service genutzt haben, veröffentlichen werde.

Petersons Anwalt James Houpt sagte, sein Mandant habe die .us-Adresse auch vor dem Hintergrund registriert, dass er die .us-Zone als "Verkörperung der Idee des Public Forum im Sinne des ersten Verfassungszusatzes" betrachtet habe. Die Nutzer seien vor den nachträglich eingeführten Veränderungen der Whois-Regeln nicht gehört oder informiert worden. Die US-Administration macht seit längerer Zeit Druck auf die Domainregistries, Registrare und auch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), für korrekte, vollkommen offen zugängliche Daten in den Whois-Datenbanken zu sorgen.

ICANN hält inzwischen Registrare zu einem kontinuierlichen Monitoring der Whois-Daten an und liefert selbst einmal jährlich einen Bericht an die NTIA. Vor kurzem hat das für generische Internetadresszonen zuständige ICANN-Gremium, die Generic Domain Name Supporting Organisation (GNSO), Empfehlungen für Ausnahmeregelungen für Registrare aus Ländern mit stärkeren Datenschutzregeln vorgelegt. Europas Registrare haben seit langem das Problem, dass sie zwei unterschiedlichen Rechtssystemen unterliegen. Der Prozess gegen die NTIA rückt nun das Datenschutzthema im Bereich Whois auch für die USA auf die Tagesordnung. (Monika Ermert) / (anw)