High-Frequency Trading: Staatskontrolle für Börsenalgorithmen

Der Gesetzentwurf zum hochfrequenten Börsenhandel wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Nach den Worten von Finanzstaatssekretär Kampeter sollen in Zukunft "fehlerhafte Algorithmen" erfasst werden.

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Von
  • Christian Kirsch

In einem Interview mit dem Deutschlandradio Kultur sich hat Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter über das Gesetz zum Hochfrequenzhandel geäußert, dessen Entwurf (PDF) das Bundeskabinett heute verabschiedet hat. Es werde "die Kennzeichnungspflichten für Algorithmen erstmals" kodifizieren. Damit könne man "fehlerhafte oder marktmanipulierende Algorithmen schon gleichzeitig erfassen," meinte Kampeter.

Das geplante Gesetz besteht aus einer Sammlung von Änderungen an vorhandenen Rechtsvorschriften. Mit den Algorithmen zum automatisierten Börsenhandel beschäftigt sich der Artikel 3, der das Wertpapierhandelsgesetz ergänzt. Der dort neu eingefügte Absatz 3a des § 4 legt fest, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jederzeit von einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen "Informationen über seinen algorithmischen Handel und die für diesen Handel eingesetzten Systeme anfordern" darf.

Insbesondere kann die Behörde "eine Beschreibung der algorithmischen Handelsstrategien, der Einzelheiten zu den Handelsparametern oder Handelsobergrenzen, [...] der wichtigsten Verfahren zur Überprüfung der Risiken [...] sowie der Einzelheiten über seine Systemprüfung verlangen."

Ziel des Gesetzes ist es nach Angaben der Bundesregierung, "das Finanzsystem insgesamt krisenfester [zu] machen". In einer ausführlichen Stellungnahme dazu verweist Die Linke darauf, dass die Kontrolle der Handelsalgorithmen auf einen Vorschlag von ihr zurückgehe. Der Gesetzentwurf reiche jedoch nicht aus, um den Hochfrequenzhandel wirksam zu bändigen. So fehlten eine fixe Gebühr pro Handelsvorfall und eine Mindesthaltefrist für Wertpapiere.

Die Grünen kritisieren, das geplante Gesetz sehe kein "echtes Tempolimit" vor, wie es Mindesthaltezeiten bewirken würden. Auch die SPD fordert diese Mindesthaltefristen.

Beim Hochfrequenzhandel kaufen und verkaufen Computersysteme ohne menschliches Zutun große Mengen an Wertpapieren, die Transaktionen gehen dabei teilweise in Milli- oder Mikrosekunden über die Bühne, selbst die Verzögerungszeiten der physischen Netzwerke im Börsenhandel spielen mittlerweile eine Rolle. Das Verfahren hatte in der Vergangenheit mehrfach zu großen Kursausschlägen geführt, in jüngster Vergangenheit am 17. September. An diesem Tag war der Ölpreis innerhalb weniger Minuten um fast fünf Prozent gefallen. Im Mai 2010 hatte der automatisierte Handel den US-Börsenindex Dow Jones um 1000 Punkte abstürzen lassen. (ck)