Schweizer Nationalrat stimmt erneut für Taser-Einsatz [Update]

Die Kammern des Schweizer Parlaments sind sich in Sachen Taser-Einsatz nicht einig: Der Nationalrat ist dafür, der Ständerat dagegen. Alles deutet auf ein Einigungsverfahren hin.

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Von
  • Tom Sperlich

Nachdem der Schweizer Ständerat (SR), die kleine Kammer des Parlaments und Vertretung der Kantone, den Einsatz von Elektroschockgeräten (sogenannten "Taser"-Waffen) vor knapp einer Woche zum zweiten Mal abgelehnt hatte, sprach sich die große Kammer, der Nationalrat (NR), erneut dafür aus. Im vergangenen Oktober hatte der Nationalrat beschlossen, Taser in den Katalog der erlaubten Waffen neben Schlag- und Abwehrstöcken, Reizstoffen und Schusswaffen aufzunehmen. Nachdem der Ständerat im Rahmen der Debatte um das so genannte Zwangsanwendungsgesetz (worin es um die "Anwendung polizeilichen Zwangs" etwa bei "Rückführungen von Ausländern" geht) Taser kürzlich erneut abgelehnt hatte, beharrt der Nationalrat auf eine Zulassung. Mit einer Mehrheit von 93 zu 89 Stimmen hat sich die große Kammer an die Empfehlung der Staatspolitischen Kommission (SPK-NR) gehalten, die sich mit knapper Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen für die Elektroschockgeräte ausgesprochen hatte.

Im Namen der Kommissionsmehrheit betonte Kurt Fluri (FDP, Solothurn), dass sich die Kommission "der potenziellen Gefahren im Zusammenhang mit der Anwendung des Tasers bewusst" sei. Doch sei in einer "Kaskadenordnung gesteigerter Zwangsmittel vor dem Schusswaffengebrauch dieses Elektroschockgerät bzw. der Taser angebracht." Die "nicht tödlich wirkenden Destabilisierungsgeräte" würden auf Kantonsebene schon seit mehreren Jahren benutzt und könnten – "verhältnismäßig eingesetzt – sogar schlimmere Folgen verhindern". Die Kantonspolizeien von Aargau, Innerrhoden, Bern, beider Basel, Nidwalden, St. Gallen und Thurgau verwenden den Taser. Neuenburg, Genf und Wallis haben nach Angaben von Justizminister Christoph Blocher darauf verzichtet; der Großteil der übrigen Kantone führe Versuche durch. Ebenfalls mit Tasern ausgerüstet sind die Stadtpolizei-Korps von Bern und Zürich.

Der vergangene Woche abgewählte Bundesrat Blocher betonte, dass jeder Einsatz eines Tasers der Polizeitechnischen Kommission gemeldet werden müsse. Die Elektroschocker würden "also bezüglich Kontrolle nicht einfach anders, sondern wie Waffen behandelt. Seit 2003 sind 16 Fälle gemeldet worden, und in allen diesen Fällen sind die Erfahrungen positiv bewertet worden. Diese Geräte sind Spezialeinheiten der Polizei vorbehalten." Außerdem dürften "die Waffen nur von Leuten gebraucht werden, welche deren Wirkung selbst am eigenen Körper erfahren haben." Hingegen kämen, so Blocher, bei polizeilich durchgeführten Abschiebungen von Ausländern "nie solche Waffen zum Einsatz". Elektroschockgeräte würden dafür auch dann nicht eingesetzt, bekräftigt Blocher, wenn die Räte diese bewilligen würden, das Verhältnismäßigkeitsprinzip schließe das bei Abschiebungen aus.

Der Bundesrat hatte sich nach der Vernehmlassung zum Gesetzesvorschlag ebenfalls nicht für eine Aufnahme von Tasern in den Katalog der erlaubten Waffen ausgesprochen, da die Langzeitwirkungen noch nicht abgeklärt sind. Nun geht die unentschiedene Frage des Einsatzes von elektrischen Destabilisierungsgeräten als so genanntes "Differenzbereinigungsgeschäft" zur weiteren Beratung zurück an den Ständerat. Auch die kleine Kammer hatte ihre ablehnende Haltung mit weiterem Klärungsbedarf bezüglich der gesundheitlichen Folgen begründet.

Sollte der Ständerat zum dritten Mal ablehnen, wird die strittige Frage zum dritten Mal beim Nationalrat landen. Kommen die beiden Kammern auch dann nicht zu einer gleichlautenden Entscheidung, wird sich eine sogenannte "Einigungskonferenz" der zuständigen Kommissionen beider Kammern des Themas annehmen. Findet die Einigungskonferenz eine Verständigungslösung, stimmen die Räte in der Schlussabstimmung über den Vorschlag ab. Kommt aber auch in der Einigungskonferenz keine Einigung zustande oder lehnt einer der Räte den Kompromiss am Ende ab, so gilt die ganze Vorlage als nicht zustande gekommen und wird von der Geschäftsliste gestrichen.

[Update 19.12.2007]

Am heutigen Mittwoch hat der Ständerat den Einsatz von Tasern bei der Bundespolizei zum dritten Mal beraten. Die kleine Kammer bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung zum Einsatz der Elektroschockpistolen. Der Entscheid des Ständerates fiel mit 23 zu 14 Stimmen gegen die Empfehlung der Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission. Nun ist wiederum der Nationalrat am Zug. Bleibt er auch in dritter Lesung bei seinem Entscheid für die Zulassung der Taser, wird die Einigungskonferenz einberufen. (Tom Sperlich) / (vbr)